Revision gegen Urteil zu Corona-Einreisequarantäne eingelegt

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Wer aus einem Risikogebiet nach Bayern einreist, muss zehn Tage lang in Quarantäne: Diese Regel galt während der Corona-Pandemie zumindest zeitweilig. Ein juristischer Streit um die Verordnung wandert nun vor das Bundesverwaltungsgericht.

München - Ein Streit über bayerische Vorgaben zur Quarantäne nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird nach dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof nun auch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Sein Ministerium habe Revision gegen das VGH-Urteil von Anfang August eingelegt, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München.

Die für unwirksam erklärte Verordnung war am 5. November 2020 erlassen worden. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts.

Gegen die Regelung geklagt hatte ein Ehepaar aus München, das während der Pandemie eine Reise in eine Region geplant hatte, die als Risikogebiet eingestuft war. Aus dessen Sicht hat die Einreisequarantäne Freiheitsrechte der Eheleute beschnitten. Bayern habe damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz gehabt als viele ausländische Risikogebiete. Die Einstufung als Risikogebiet sei intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen.

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