Eine 74-jährige Rentnerin schildert als Anklagte vor Gericht, wie sie von ihrem inzwischen verstorbenen Lebensgefährten zur Firmengründung im fortgeschrittenen Alter gedrängt wurde. Nun muss sie die Konsequenzen der Insolvenz tragen.
musste sich eine 74-jährige Rentnerin vor dem Amtsgericht Bühl wegen Insolvenzverschleppung verantworten, weil sie von ihrem Lebensgefährten zur Gründung einer GmbH gedrängt wurde. Die Rentnerin, die fast zwei Jahrzehnte mit ihrem Partner zusammen war, berichtete, dass er sie zum Notar brachte, um sie als Gründerin eintragen zu lassen. Sie erklärte: „Ich habe, im Glauben, dass der Mensch ehrlich zu mir ist, immer nur unterschrieben.
Die Rentnerin beschrieb, wie sie sich dem Druck ihres Partners nicht entziehen konnte, obwohl sie sich dabei unwohl fühlte. Ihr Lebensgefährte, der finanziell nie stabil war, hatte von ihr auch die 25.000 Euro für das Stammkapital der GmbH verlangt.Nach seinem Tod wurde die Rentnerin dann mit den finanziellen Konsequenzen seines Unternehmertums konfrontiert.
Die Rentnerin berichtete bei der Verhandlung von den Schwierigkeiten, die sie durchlebte, und wie sie ihre Lebensversicherung auflösen musste, um die Schulden der GmbH zu begleichen. „Lass die Finger davon. Das verstehst du eh nicht“, zitierte sie die Worte ihres Lebensgefährten, der ihre Einmischung nicht schätzte.Doch das Unternehmen scheiterte nach einer kurzen Blütezeit.
Trotz der emotionalen Belastung, die die Rentnerin durchmachte, entschied das Gericht, dass sie sich strafbar gemacht hatte. Jedoch, so berichten die „Badischen Neuesten Nachrichten“, wurde die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 950 Euro halbiert und eine Ratenzahlung gewährt. Die Rentnerin beschrieb ihre aktuelle finanzielle Situation als prekär und erwähnte, dass sie den Großteil ihrer kleinen Rente für die Miete aufwenden muss.
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