Nur fünf Treppenstufen bis zum Ausgang. Lieselotte und Joachim Falten stehen hilflos mit ihren Rollatoren davor. Die Hausverwaltung verwehrt ihnen den Treppenlift. Und jetzt? Friedrichshain Barrierefreiheit NetzInklusionDE Lebenshilfe_B
WBM begründet die Sprecherin Karen Jeratsch die Absage so: „Aufgrund bautechnischer und Sicherheitsanforderungen bedauern wir, der Familie Falten nach einer gründlichen Prüfung mitteilen zu müssen, dass der Einbau in diesem Bereich nicht möglich ist.“ Der betroffene Bereich sei ein Hausausgang, der gleichzeitig als Fluchtweg fungiere.
Die Frage, ob es eine alternative Lösung gibt, ließ die Wohnungsbaugesellschaft, die dem Land Berlin gehört, leider unbeantwortet. Auf der Internetseite hat sich das Unternehmen unter anderem „soziales Handeln“ auf die Fahnen geschrieben.
Demnach hätten Mieter sogar einen Anspruch darauf, dass ihnen der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch der Mietsache durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dazu gehörten nicht nur Maßnahmen innerhalb der eigenen Wohnung, sondern auch auf Gemeinschaftsflächen wie beispielsweise Hauseingangsbereichen, insbesondere Hausfluren und Treppenhäusern. Der Vermieter könne also durchaus verpflichtet sein, einen Treppenlift einzubauen.
„Wir können nicht nachvollziehen, warum die WBM den Antrag vor diesem rechtlichen Hintergrund ablehnt; möglicherweise sind doch nicht alle teureren Umbaualternativen oder Ausnahmen geprüft worden“, so Bartels weiter. Dazu sei wohl die Bauaufsicht einzubeziehen.Das Thema werde immer aktueller, da die Zahl der älteren Mieter weiter anwachse.
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