Österreich plant eine deutliche Erhöhung der Gebühren für Bundesleistungen wie den Reisepass und Personalausweis. Die Steigerung um fast 44 Prozent sorgt für Diskussionen über die Fairness dieser Maßnahme, da Bürger bereits durch Einkommensteuer den Staat finanzieren.
Die Kosten für Reisepässe steigen, jene für Gerichte kennen keine Höchstgrenze. Wie fair ist es, Steuerzahler noch einmal zur Kassa zu bitten, wenn sie eine konkrete Leistung vom Staat einfordern? „Damit Österreicher Sparplänen nicht entkommen: Blau-Schwarz erhöht Reisepass-Gebühr“, scherzte unlängst das Satireportal „Die Tagespresse“. Geplant ist jedenfalls, dass die Bundesgebühren um fast 44 Prozent steigen. Das betrifft etwa Führerschein, Kfz-Zulassung, Personalausweis oder Reisepass.
Letzterer soll nicht mehr wie bisher mit 75,90 Euro, sondern mit 109 Euro zu Buche schlagen. Beim Personalausweis, mit dem man auch in einige Länder reisen darf, droht eine Erhöhung von 61,50 auf 88 Euro. Als Argument für die Erhöhung wird ins Treffen geführt, dass die Gebühren seit 2011 nicht mehr erhöht wurden und nun diese Valorisierung nachgeholt werde. Ein Gegenargument ist, dass Bürger schon etwa per Einkommensteuern den Staat finanzieren und trotzdem noch einmal zahlen sollen, wenn sie eine konkrete Leistung einfordern. Wie gerecht also ist es, wenn die Republik beim Reisen noch einmal zulangt
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