Die Bundesregierung wird heute, Sonntag (12 Uhr), in einer Pressekonferenz den Gesetzesentwurf zur Impfpflicht präsentieren.
Neue strafen, Impfpflicht erst ab 18Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht präsentiert.
Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein traten in den Mittagsstunden im Bundeskanzleramt vor die Presse und präsentierten die Details des viel diskutierten Vorhabens.Am Startzeitpunkt Anfang Februar soll festgehalten werden - ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird.
Per Verordnung der Bundesregierung wird dann ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann die dritte Phase in Kraft. Dann kann und wird ab einem Impfstichtag - mit der Zustimmung des Parlaments - auch zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen kommen.
Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz dann am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen, dabei ist auch ein öffentliches Hearing mit Experten angesetzt. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat.
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