Regierung: Hürden für wehrfähige Ukrainer erhöht

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Wehrfähige Männer aus der Ukraine erhalten in Österreich nicht mehr automatisch einen Schutzstatus. Eine entsprechende Änderung der Vertriebenenverordnung passierte am Mittwoch den Ministerrat. Damit wird ein entsprechender Beschluss der Europäischen Union umgesetzt.

Wehrfähige Männer aus der Ukraine erhalten in Österreich nicht mehr automatisch einen Schutzstatus. Eine entsprechende Änderung der Vertriebenenverordnung passierte am Mittwoch den Ministerrat. Damit wird ein entsprechender Beschluss der Europäischen Union umgesetzt.

Die Ukraine hatte bei der EU dafür lobbyiert: Das von Russland angegriffene Land braucht weiter viele Soldaten, zudem gibt es laut Kiew viele Deserteure. Die Regelung werde auf alle Anträge seit Anfang August angewendet, wie das Innenministerium mitteilte. Neu einreisende Ukrainer erhalten künftig das Aufenthaltsrecht nur noch, wenn sie einen Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung des Wehrdiensts vorweisen und offiziell belegen können, dass sie sich nicht illegal dem ukrainischen Militärdienst entzogen haben.

Die neuen Regeln finden nur bei Männern Anwendung, die neu in die EU kommen. Wer bereits einen Schutzstatus bekommen hat, verliert ihn also nicht. Der EU-Beschluss orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen. In der Ukraine unterliegen Männer zwischen 18 und 60 Jahren der Wehrpflicht.

Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt ein Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren. Ausnahmen gelten etwa für Alleinerziehende und Väter mehrerer minderjähriger Kindern sowie aus gesundheitlichen Gründen. Den betroffenen Ukrainern bleibt künftig nur das Recht auf einen Asylantrag und subsidiären Schutz.

Für die Frage, ob der subsidiäre Schutzstatus gewährt wird, kommt es zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils darauf an, ob es inländische Fluchtalternativen gibt, etwa in eine Kleinstadt im Westen der Ukraine. Wer keinen positiven Asylbescheid bekommt, kann abgeschoben werden.

„Ein Ende des automatischen Schutzstatus für Männer hilft der Ukraine und auch Österreich“, so Innenminister Gerhard Karner . Gemeinsam mit Deutschland, Polen und Tschechien habe Österreich diese Änderung auf europäischer Ebene durchgesetzt. Die EU hatte im März 2022 eine Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Diesen Notfallmechanismus kann Brüssel bei einem außergewöhnlichen Zustrom einsetzen.

Vertriebene erhalten so rasch und unbürokratisch den Schutzstatus und brauchen kein Asylverfahren. Der Mechanismus galt ursprünglich für ein Jahr, wurde aber bereits mehrfach verlängert. Wehrpflichtige Männer sind nun ausgenommen: „Personen, die neu einreisen und aufgrund ihrer Wehrpflicht nach ukrainischem Recht die Ukraine nicht verlassen dürfen, sollte kein vorübergehender Schutz gewährt werden; genau darum hat uns die Ukraine gebeten, und genau das tun wir auch“, sagte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner Ende Juni.

Die ungarische Regierung von Premier Peter Magyar verlängerte indes die Regelung zur Aufnahme von Wehrdienstflüchtlingen aus der Ukraine Anfang September trotz des EU-Beschlusses. Magyar hatte zuvor erklärt, dass sich Ungarn das Recht vorbehalte, wehrdienstverweigernden Männern, die aus der Ukraine fliehen, unabhängig von EU-Vorgaben Schutz zu gewähren. Magyar bezeichnete das Vorgehen der EU als „unwürdig und inakzeptabel“. Laut Budapester Angaben betrifft der Schutz vor allem Angehörige der ungarischen Minderheit in der ukrainischen Region Transkarpatien.

Die von Russland angegriffene Ukraine braucht weiter viele Soldaten. Laut jüngsten Angaben von Präsident Wolodymyr Selenskyj mobilisiert die Ukraine monatlich bis zu 34.000 Mann. Wegen der hohen Zahl von Deserteuren kann die Armee ihre Verluste damit jedoch kaum ausgleichen. Nach Auskunft des ehemaligen Verteidigungsministers Mychajlo Fedorow wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet.

In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos der Armee häufig auf Widerstand. Regelmäßig werden in sozialen Netzwerken neue Videos von Zusammenstößen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich zum Teil mit Waffengewalt. Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtete über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen.

Ein Pressebericht von Juli deckte Fälle von Schlägen, Folter und Quälerei rekrutierter Männer in einer Einheit auf. Neben der Regelung für wehrfähige Ukrainer wird der vorübergehende Schutz für ukrainische Flüchtlinge – ebenfalls auf Basis eines EU-Beschlusses – bis zum 4. März 2028 verlängert. Frauen, Kinder und Männer mit Ausreiseerlaubnis erhalten also auch künftig Aufnahme, ihre Schutzersuchen werden nicht individuell geprüft.

Das macht es Ukrainerinnen und Ukrainern wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als Flüchtenden aus anderen Staaten. Zudem wurde dem Doppelbezug in mehreren EU-Staaten ein Ende gesetzt. Wer schon in einem anderen Mitgliedsstaat temporären Schutz hat, erhält in Österreich kein Aufenthaltsrecht. Damit sollen Leistungen wie Arbeitsmarktzugang, Bildung, Gesundheit, Sozialhilfe und Unterkunft nicht in mehreren Staaten gleichzeitig bezogen werden können.

Fast 4,4 Millionen aus der Ukraine vertriebene Menschen haben derzeit vorübergehenden Schutz in der EU. In Österreich sind aktuell rund 94.100 ukrainische Staatsangehörige registriert. Die meisten Vertriebenen befinden sich in Deutschland, Polen und Tschechien. Der Großteil der Vertriebenen sind Frauen und Kinder, rund ein Viertel Männer.

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