Rechnungshof-Kritik an Social-Media-Accounts von Nehammer und Kogler

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Die Profile von Regierungspolitikern wurden vom Rechnungshof geprüft. profil liegt der Rohbericht vor. Darin wird eine „Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit“ festgestellt – und ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz.

Wenn sich Bundeskanzler Karl Nehammer an seine 58.000 Follower auf Facebook wendet, hat er dabei wechselnde Hüte auf: Mal ist Nehammer als ÖVP-Parteichef zu sehen, der mit dem Bauernbund nach Mariazell pilgert. Mal inszeniert er sich als Bundeskanzler der Republik Österreich und streamt das Pressefoyer nach dem Ministerrat auf seiner Seite. Offizielle Pressefotos aus dem Kanzleramt wechseln sich mit türkisen Parteisujets ab.

Für den 55-seitigen Bericht , der profil vorliegt, wurden die Accounts von Nehammer , Vizekanzler Werner Kogler , Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil , dem oberösterreichischen Vizelandeshauptmann Manfred Haimbuchner und Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr geprüft. Damit wählte der Rechnungshof von jeder im Nationalrat vertretenden Partei einen Regierungspolitiker aus.

Allerdings kam es in einem ähnlich gelagerten Fall bereits es zu einer Verurteilung der FPÖ durch den Unabhängigen Parteien- und Transparenzsenat : Der damalige Innenminister Herbert Kickl bewarb auf seiner Facebook-Seite ein Gewinnspiel zum Neujahrstreffen der FPÖ, was der UPTS als unzulässige Spende des Innenministeriums an die Partei wertete. Dem Posting wurde damals ein läppischer Werbewert von 500 Euro zugeschrieben.

„Im Land Burgenland gab es ebenfalls keine Vorgaben zur Trennung von Regierungs- und Parteiarbeit im Bereich Social Media; das Land verwies diesbezüglich gegenüber dem RH auf die Compliance-Richtlinien und Dienstvorschriften des Landes. In diesen war jedoch das Thema nicht geregelt.“Für die Frage, ob es zu unzulässigen Personalspenden öffentlicher Stellen an Parteien kam, ist die Medieninhaberschaft entscheidend.

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