Rechnungshof beanstandet Millionenzahlungen an Parteien und nahestehende Personen

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Rechnungshof beanstandet Millionenzahlungen an Parteien und nahestehende Personen
Rechnungshof, Ministerien, Parteienfinanzierung

Der österreichische Rechnungshof hat bei der Prüfung von Ministeriumszahlungen zwischen 2020 und Juli 2024 zahlreiche Mängel festgestellt. Von 43 detailliert untersuchten Fällen waren 32 nicht ordnungsgemäß oder nicht wirtschaftlich. Insgesamt wurden 5,11 Millionen Euro an Zahlungen an Parteien und aus Rechtsgeschäften mit Parteien identifiziert. Beanstandet wurden unter anderem hohe Tagessätze für Beratungsleistungen und ein Jahresrahmen von 130.000 Euro für Medienschaltungen. Eine systematische Bevorzugung einer bestimmten Partei wurde nicht festgestellt.

130.000 Euro für gerade einmal 25 Arbeitstage – und laut Rechnungshof lag der dafür verrechnete Tagsatz „weit über dem marktüblichen“. Das ist nur einer von zahlreichen Fällen, die die Prüfer bei Zahlungen von Ministerien an Parteien und ihnen nahestehende Personen beanstandeten.

Insgesamt waren 32 von 43 geprüften Fällen nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich. Einen Hinweis auf eine systematische Bevorzugung einer bestimmten Partei stellte der Rechnungshof allerdings nicht fest. Der Rechnungshof untersuchte auf Antrag der FPÖ Leistungen der Ministerien während der türkis-grünen Regierungszeit von 2020 bis 2025. Von 43 detailliert geprüften Fällen waren 32 in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich.

Nur elf Fälle waren ausreichend dokumentiert und damit für die Prüfer nachvollziehbar. Insgesamt identifizierte der Rechnungshof für den Zeitraum von 2020 bis Juli 2024 ein Volumen von 5,11 Millionen Euro an Zahlungen der Ministerien an Parteien sowie aus Rechtsgeschäften mit Parteien. Im Detail wurden davon 2,68 Millionen Euro in den 43 Fällen untersucht. Die meisten als mangelhaft eingestuften Gebarungsfälle – sechs – betrafen das ÖVP-geführte Landwirtschaftsministerium.

In allen diesen Fällen profitierte die ÖVP. Jeweils fünf Fälle entfielen auf das damals ebenfalls ÖVP-geführte Bildungsministerium sowie das grüne Justizministerium. Profiteure waren dabei neben ÖVP und Grünen auch NEOS und SPÖ. Ein Beispiel betrifft das Landwirtschaftsministerium unter der damaligen Ministerin Elisabeth Köstinger .

Deren Kabinettschef-Stellvertreter und Pressesprecher vereinbarte laut Rechnungshof mit einem Verlag direkt und ohne weitere Dokumentation einen Jahresrahmen von 130.000 Euro für Medienschaltungen. Kritik gibt es auch an Beratungsleistungen des ehemaligen NEOS-Chefs Matthias Strolz. Das Bildungsministerium bezahlte ihm für 25 Arbeitstage 130.000 Euro. Der Rechnungshof bezeichnete den dafür verrechneten Tagsatz als „weit über dem marktüblichen Tagsatz“.

Vergleichsangebote oder Preisauskünfte wurden laut Prüfbericht auch in diesem Fall nicht eingeholt. Strolz wurde zudem vom ÖVP-geführten Innenministerium und vom damals grünen Beamtenministerium beauftragt. Auch im Justizministerium stießen die Prüfer auf mehrere Fälle. Die Leitung des „Jailshop“, eines Webshops für von Strafgefangenen hergestellte Produkte, wurde per Direktvergabe beauftragt.

Das Ministerium hielt daran auch nach einem Beschluss aus dem Jahr 2019 fest, den Shop dauerhaft weiterzuführen. Geleitet wurde der „Jailshop“ von Ende 2017 bis April 2024 von einem Grünen-Bundesrat. Vom Justizministerium erhielt er dafür bis April 2024 rund 166.000 Euro. Ebenfalls beanstandet wurde die Beauftragung einer Social-Media-Agentur durch das ab 2020 von Alma Zadić geführte Justizministerium.

Für 49.800 Euro wurde ein Social-Media-Konzept erstellt, das auch Zadić als Privatperson betraf. Auch die Nutzung von Räumlichkeiten des Bundeskanzleramts durch die ÖVP wird im Bericht kritisiert. Das ÖVP-geführte Kanzleramt überließ der Partei seine Räumlichkeiten von Anfang 2019 bis Ende 2024 regelmäßig für Veranstaltungen und Sitzungen. Die ÖVP erstattete dafür insgesamt rund 37.000 Euro.

Laut Rechnungshof sind die Räumlichkeiten jedoch ausschließlich für die Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers als solchen vorgesehen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Betreuung der Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern durch Mitarbeiter der Kabinette. Dafür fielen zwischen 2020 und Juli 2024 insgesamt 1,62 Millionen Euro an Personalaufwand an. Der Rechnungshof hatte diese Praxis bereits in der Vergangenheit kritisiert.

Auch nach der Änderung des Parteiengesetzes im Jahr 2025, durch die diese Aufwendungen nicht mehr als unzulässige Parteispenden gelten, sieht er darin eine potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung. Bei der Unterstützung von Abgeordneten durch Ministerien bei der Erstellung parlamentarischer Anträge sieht der Rechnungshof grundsätzlich einen zweckmäßigen Ansatz. Er fordert allerdings einheitliche Vorgaben, um die Zusammenarbeit transparenter zu machen. Auch bei Freistellungen von Mitarbeitern für die Ausübung eines Abgeordnetenmandats wurden teilweise Mängel festgestellt.

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