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DJ Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen stehen fest Von Andreas Kißler BERLIN (Dow Jones)--Die Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen stehen nun fest, wie das Bundeswirtschaftsministerium

BERLIN --Die Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen stehen nun fest, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Das Vergabeverfahren für eine Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen wurde demnach abgeschlossen. Der Zuschlag sei an zwei Auftragnehmer erteilt worden, die zu gleichen Anteilen die Fallbearbeitungen untereinander aufteilten: Pricewaterhousecoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Atene Kom GmbH.

PwC sei insbesondere aus der Übernahme von Aufgaben des Beauftragten nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz umfassend mit der Thematik vertraut und werde das zentrale Antragsportal implementieren und unterhalten. Atene Kom begleite den öffentlichen Sektor in den Bereichen Digitalisierung, Energie, Mobilität, Gesundheit und Bildung.

Im Rahmen der Gesetze sei eine Prüfung festgeschrieben worden. Diese sei auch erforderlich, um mögliche Rückforderungen von Beihilfen zu vollziehen. Die Prüfbehörde gehe der Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen und der Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie des Boni- und Dividendenverbots für gewerbliche Energieverbraucher nach.

Da sich die Prüfaufgaben in der Kürze der Zeit nicht auf eine Bundesbehörde übertragen ließen, sei gesetzlich vorgesehen, dass diese Aufgaben von einer oder mehreren juristischen Personen des Privatrechts im Wege der Beleihung übernommen werden können."Durch die Trennung der Vergabe in zwei Lose wurden potentielle Interessenkonflikte der Auftragnehmer vermieden", betonte das Ministerium.

Beide Auftragnehmer sollen nun unmittelbar ihre Arbeit aufnehmen, prioritär durch die Öffnung eines Antragsportals für den zusätzlichen Entlastungsbetrag. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändere sich nichts, da die Energiepreisbremsen wie bisher ohne Antrag ausgezahlt würden.

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