Im Wirecard-Prozess ist nach einem Vierteljahr die erste Etappe abgeschlossen. Der österreichische Manager betonte am letzten Tag seiner Aussage, die wahren Täter seien andere.
Der österreichische Manager betonte am letzten Tag seiner Aussage, die wahren Täter seien andere: „Zwingende Belege“ zeigten, dass dem 2020 kollabierten Dax-Konzern zwei Milliarden Euro entzogen worden seien. Am Donnerstag beginnt mit der Vernehmung der ersten Zeugen die Beweisaufnahme.Braun trat in den vergangenen vier Wochen zeitweise eher als Ankläger und nicht als Angeklagter auf.
Die Kammer steht nun vor der Aufgabe, mit Hilfe der Zeugen Licht in das Dunkel der widersprüchlichen Aussagen zu bringen. Mit schriftlichen Zeugenaussagen aus dem Ermittlungsverfahren konfrontiert, hat sich Braun bislang auf Nichtwissen berufen – ob es um Scheingeschäfte ging, eine Kreditvergabe in dreistelliger Millionenhöhe ohne Sicherheiten oder die Veröffentlichung einer irreführenden Ad-hoc-Mitteilung im April 2020.
Untreue und Betrug sind im deutschen Strafrecht Vorsatztaten. Ein Angeklagter muss absichtlich gegen das Gesetz verstoßen haben. Wer etwa ohne Vorsatz leichtfertig handelte, kann weder wegen Betrugs noch wegen Untreue verurteilt werden.Richter Markus Födisch sieht Brauns Nichtwissen offensichtlich skeptisch.
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