Trotz der hohen Emotionalität, die bei den Pro-Palästina-Demonstrationen herrscht, sind die Versammlungen in Bremen alle ohne besondere Vorkommnisse ...
Trotz der hohen Emotionalität, die bei den Pro-Palästina-Demonstrationen herrscht, sind die Versammlungen in Bremen alle ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Aus Sicht der Innendeputation hat das einen Grund.Die für den 20. Oktober vor dem Hauptbahnhof angemeldete Pro-Palästina-Demonstration wurde genehmigt. Bedingung: Kennzeichen, Symbole oder Fahnen von Terrororganisationen dürfen nicht gezeigt werden.am 7. Oktober bislang ein"gutes Händchen" gehabt.
Auf Anfrage von CDU und FDP gab das Innenressort einen Bericht über das bisherige Versammlungsgeschehen. Dabei verdeutlichte die Behörde, wo für sie die Grenzen des Erlaubten verlaufen."Immer dann, wenn die Terrorakte der Hamas mit dem Selbstverteidigungsrecht der Palästinenser in Verbindung gebracht wird, werden wir hellhörig", erklärte Abteilungsleiter Frank Lüthe.
Grundsätzlich betonte die Innenbehörde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als eines der höchsten Güter der Demokratie. Verbieten könne die zuständige Behörde eine Versammlung immer dann, wenn erkennbar ist, dass dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Vor diesem Hintergrund werde grundsätzlich jede Versammlungsanmeldung im Einzelfall geprüft.
Die bislang in Bremen angemeldete Versammlungen am 9., 20 und 21. Oktober verliefen laut Innenbehörde ohne besondere Vorkommnisse. Einzelnen Fällen, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, werde derzeit noch nachgegangen. Hinzu kamen am 15., 17. und 20. Oktober unangemeldete Versammlungen. Die Polizei erteilte den Versammlungsleitern vor Ort Auflagen sowie zeitliche und örtliche Eingrenzungen.
Abgesehen von der Allgemeinverfügung für den 12. Oktober, für den die Hamas weltweit zur Mobilisierung und zu Aktionen der Solidaritätsbekundung aufgerufen hatte, sprach die Innenbehörde ein Versammlungsverbot für eine am 21. Oktober geplante Demonstration aus. Für die hatte es schon im Vorfeld über soziale Medien strafrechtlich relevante Posts gegeben.
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