Der Verbraucherschutzverein VSV hat in einem Musterprozess am Handelsgericht Recht bekommen. Ob Konsumenten Geld zurückbekommen, ist abr noch nicht klar.
Der Verbraucherschutzverein VSV hat in einem Musterprozess am Handelsgericht Recht bekommen. Ob Konsumenten Geld zurückbekommen, ist abr noch nicht klar.-Kunden dürften daher auf Rückzahlungen hoffen, schreibt der Verbraucherschutzverein , auf dessen Betreiben das Verfahren lief, in einer Aussendung.
Dabei geht es um die Frage, ob ein Absatz im Elektrizitätswirtschaftsgesetz den Stromanbietern unmittelbar das Recht auf Preisanpassungen einräumt.Das HG Wien verneint diese Frage als Berufungsinstanz. Die Gesetzesbestimmung lege nur den Rahmen für Preisanpassungen fest, so das Gericht. Es seien im Einzelfall vertragliche Vereinbarungen als Basis für Preiserhöhungen nötig.
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