In Polen sind Schwangerschaftsabbrüche nur noch in Ausnahmefällen möglich. Acht Frauen sind deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen - erfolglos.
abgewiesen. Das Richtervotum fiel einstimmig. Die Frauen beklagten insbesondere, dass ihnen der Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen auch bei Komplikationen verwehrt werde.
Die Richter kritisierten in ihrem Urteil das Fehlen persönlicher Belege. Keine der Klägerinnen habe überzeugende medizinische Nachweise dafür vorgelegt, dass sie tatsächlich Gefahr lief, von den Gesetzesänderungen in Polen unmittelbar betroffen zu sein. Auch hätten die acht keine Dokumente zu ihren Lebensumständen eingebracht. Deshalb sei es nicht möglich gewesen, die individuelle Lage der Frauen zu beurteilen, so das Gericht.
Der EGMR begründeten die Klageabweisung zudem damit, dass die Folge der Gesetzesänderung in der Zukunft liege und damit zu abstrakt sei, um die Frauen als Opfer im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention anzuerkennen.Die acht polnischen Klägerinnen wurden zwischen 1980 und 1993 geboren. Zwei der Frauen gaben an, an Krankheiten zu leiden, die ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen mit sich bringen.
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