Plädoyers im Prozess um 'Badewannen-Mord'

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Vor dem Münchner Landgericht geht der neue Prozess um den 'Badewannen-Mord' von Rottach-Egern in die entscheidende Woche. Für heute sind die Plädoyers geplant, am Freitag könnte das Urteil fallen. Neue Gutachten stützen die Version des Angeklagten.

Vor dem Münchner Landgericht geht der neue Prozess um den "Badewannen-Mord" von Rottach-Egern in die entscheidende Woche. Für heute sind die Plädoyers geplant, am Freitag könnte das Urteil fallen. Neue Gutachten stützen die Version des Angeklagten.Es ist ein mit Spannung erwartetes Urteil, das Richterin Elisabeth Ehrl sprechen wird: In dieser Woche soll das Wiederaufnahmeverfahren um den "Badewannen-Mord" von Rottach-Egern enden.

Das Urteil wurde nach zwei Revisionen schließlich rechtskräftig. Nach 4.912 Tagen in Haft kam Genditzki im vergangenen August frei, weil es erhebliche Zweifel an seiner Schuld gibt. Ende April begann das Wiederaufnahmeverfahren.Neue Erkenntnisse durch Computersimulationen Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den 62-Jährigen aus Sicht seiner Verteidigung entlasten. Mithilfe von Computersimulationen hatte ein Sachverständiger gezeigt, dass die Frau damals gestürzt und dann in ihrer Badewanne ertrunken sein könnte. Laut einem weiteren Gutachter ist die 87-Jährige an jenem 28. Oktober 2008 später gestorben als bislang angenommen – für diesen Zeitpunkt hat Genditzki ein Alibi.

Aus Sicht von Genditzkis Anwältin hatte ihr Mandant kein Motiv, die Seniorin, die er regelmäßig im Alltag unterstützt hatte und mit der er, seine Frau und sein kleiner Sohn auch eine Art Freundschaft pflegten, zu ermorden. Das Verhältnis von Genditzki und seiner Familie zu der alten Frau sei gut gewesen,Auch die 36 Jahre alte Tochter des Angeklagten aus einer früheren Beziehung sagte vor Gericht aus.

Sollte das Gericht nach dem Verfahren zu dem Entschluss kommen, Genditzki freizusprechen, stehen ihm Entschädigungszahlungen zu. Nach Angaben des Justizministeriums bekäme er dann 75 Euro pro Hafttag. Das wären insgesamt 368.400 Euro. Zusätzlich zur Entschädigung könnte Genditzki im Falle eines Freispruchs noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.

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