Ab Mai 2027 gilt für viele Fahrzeuge in Österreich das neue 4-2-2-2-1-System bei der §57a-Begutachtung. Der ÖAMTC bietet einen Pickerlrechner für die neuen Intervalle.
Ab Mai 2027 müssen sich Autofahrer in Österreich auf neue Zeitabstände beim Pickerl einstellen. Die bisherige Regelung zur §57a-Begutachtung wird für einen Großteil der Fahrzeuge umgestellt. Statt des 3-2-1-Schemas kommt ein 4-2-2-2-1-System. Die neuen Intervalle gelten für Pkw, Motorräder, Mopeds und Quads sowie leichte Anhänger.
Neue Begutachtungsintervalle im Detail
Die erste Begutachtung wird künftig vier Jahre nach der Erstzulassung fällig. Danach liegen zwischen den nächsten drei Überprüfungen jeweils zwei Jahre. Erst im Anschluss geht es wieder im jährlichen Rhythmus zur Kontrolle. Die Umstellung spielt allerdings nicht nur beim Kauf beziehungsweise bei der Zulassung neuer Fahrzeuge eine Rolle.
Die Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge, hält ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc fest. Mit dem Pickerlrechner wolle man Orientierung bieten, weil bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung eingehen.
Pickerlrechner für individuelle Fälle
Wann genau die nächste Überprüfung fällig wird, kann sich von Fahrzeug zu Fahrzeug unterscheiden. Der ÖAMTC bietet deshalb einen Pickerlrechner im Internet an. Das Tool zieht Fahrzeugklasse, Zeitpunkt der Erstzulassung und die Angaben auf der derzeitigen Plakette heran. Auch Informationen zu möglichen Austauschplaketten und den geltenden Übergangsbestimmungen werden angezeigt.
Prosenc verweist auf die unterschiedlichen Fälle, die durch die Umstellung entstehen. Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen unter anderem stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen, und genau hier wolle man Konsumenten mehr Klarheit geben.
Hintergrund zur §57a-Begutachtung
Die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich Pickerl genannt, ist in Österreich die regelmäßige technische Überprüfung für Kraftfahrzeuge. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge den Sicherheits- und Umweltvorschriften entsprechen. Bisher galt für Pkw das 3-2-1-Schema: Die erste Überprüfung war nach drei Jahren fällig, dann nach zwei Jahren und schließlich jährlich. Mit der Novelle wird dieses Schema durch das 4-2-2-2-1-System ersetzt.
Die neuen Intervalle gelten für Pkw, Motorräder, Mopeds und Quads sowie leichte Anhänger. Für andere Fahrzeugklassen können weiterhin abweichende Regelungen bestehen. Die Umstellung erfolgt im Mai 2027, was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt erstmals die neuen Fristen angewendet werden.
Für Fahrzeughalter ist es wichtig, den individuellen Begutachtungstermin im Blick zu behalten. Der ÖAMTC rät, den Pickerlrechner zu nutzen, um den nächsten Fälligkeitstermin zu ermitteln. Das Tool berücksichtigt die spezifischen Angaben des Fahrzeugs und zeigt auch Informationen zu Übergangsbestimmungen an.
Die Änderung soll die Anzahl der Überprüfungen in den ersten Jahren reduzieren und somit Bürokratie abbauen. Gleichzeitig bleibt die regelmäßige Kontrolle älterer Fahrzeuge erhalten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die genauen Auswirkungen auf den einzelnen Fahrzeughalter hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Alter des Fahrzeugs und dem Monat der Erstzulassung.
Der ÖAMTC empfiehlt, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren, um Fristversäumnisse zu vermeiden. Mit dem Pickerlrechner steht ein kostenloses Online-Tool zur Verfügung, das eine erste Orientierung bietet. Bei weiteren Fragen können sich Fahrzeughalter an die örtlichen Prüfstellen oder den ÖAMTC wenden.
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