Die Berliner Polizei hatte zwei Demonstrationen verboten. Gegen das Verbot einer von ihnen wurde ein Eilantrag vor Gericht eingereicht.
Demonstration von Palestinenser:innen in Berlin am 8. April in Berlin Foto: Michael Kuenne/Zuma Press/imago
BERLIN dpa | Die Entscheidung der Berliner Polizei, eine für diesen Samstag geplante Palästinenser-Demonstration zu verbieten, beschäftigt nun das Verwaltungsgericht. Es sei ein entsprechender Eilantrag gegen die Entscheidung eingegangen, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am Freitagnachmittag. Das Verwaltungsgericht sollte noch am Freitag darüber entscheiden.
Die Berliner Polizei hatte zuvor zwei Demonstrationen verboten – eine für Samstag geplante Kundgebung auf dem Hermannplatz und eine Demonstration am Sonntag durch Neukölln anlässlich des „Tages der palästinensischen Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen. Die Polizei begründete die Entscheidung mit der Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen könnte. Nach Angaben von Polizeipräsidentin Barbara Slowik wurde gegen die Entscheidung zur Kundgebung am Samstag Widerspruch eingelegt, gegen das Verbot der Demonstration am Sonntag zunächst nicht.
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