Ab sofort gilt in Österreich eine Paketsteuer von zwei Euro netto pro Paket oder Bestellung. Betroffen sind große Versandhändler. Rücksendungen bleiben steuerpflichtig, einige Händler erstatten die Abgabe freiwillig.
In Österreich ist eine neue Paketsteuer in Kraft getreten. Sie beträgt zwei Euro pro Paket oder Bestellung, inklusive Umsatzsteuer sind das 2,40 Euro. Betroffen sind Versandhändler, die in Österreich mehr als 100 Millionen Euro Umsatz erzielen und Pakete an Endverbraucher verschicken. Die Regelung sorgt bei Konsumentinnen und Konsumenten für Ärger, denn die Kosten können Onlinebestellungen verteuern.
Rücksendungen und Steuerpflicht
Ein Kuriosum ergibt sich bei Rücksendungen: Wird ein Paket erfolgreich zugestellt und die Ware danach retourniert, bleibt die Steuerpflicht grundsätzlich bestehen. Die Abgabe muss also nicht automatisch zurückerstattet werden. Otto Österreich und Zalando wollen bei vollständigen und zeitnahen Rücksendungen die Paketsteuer allerdings an ihre Kunden zurückzahlen. Das teilten die Unternehmen auf Anfrage der APA mit. Entscheidend sind dabei die jeweiligen Bedingungen des Händlers. Die Gebühr muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn das Paket zurückgeschickt wurde.
Auch wer nur einen Teil einer Bestellung zurückschickt, sollte nicht davon ausgehen, dass die gesamte oder überhaupt ein Teil der Abgabe rückerstattet wird. Wie die Abgabe verrechnet wird, können die Händler selbst entscheiden. Sie dürfen die Steuer entweder pro Paket oder pro Bestellung einheben. Das macht für Kunden einen Unterschied: Werden mehrere Artikel gemeinsam bestellt und in getrennten Paketen verschickt, kann die Abgabe je nach Modell unterschiedlich hoch ausfallen.
Amazon und Otto Österreich haben sich dafür entschieden, die Paketsteuer pro Bestellung zu berechnen. Bei Amazon fällt sie damit nur einmal an – unabhängig davon, wie viele Artikel eine Bestellung enthält oder in wie vielen Paketen die Ware zugestellt wird. Zum Start der neuen Regelung wird die Paketsteuer vor Abschluss des Kaufs als eigene Position angezeigt. Wer mehrere Produkte gemeinsam bestellt, zahlt die Abgabe also nicht für jedes einzelne Paket, sondern einmal für den gesamten Einkauf.
Händler und Verrechnungsmodelle
Andere Händler können hingegen pro verschicktem Paket abrechnen. Wer regelmäßig online einkauft, sollte deshalb vor dem Kauf auf die ausgewiesenen Versand- und Zusatzkosten achten. Das Finanzministerium rechnet durch die Paketsteuer mit Einnahmen von rund 280 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld soll einen Teil der Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren, die seit 1. Juli gilt.
Die Handelsbranche lehnt die neue Abgabe ab. Sie erwartet Umsatzrückgänge und geht davon aus, dass die betroffenen Unternehmen die Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben. Mehrere Händler wollen die Paketsteuer außerdem rechtlich bekämpfen. Laut Handelsverband sind 16 große Onlinehändler und Marktplätze betroffen. Dazu zählen Amazon, Temu und Zalando sowie Shop-Apotheke, Ebay, Otto, Best Secret, AliExpress, MediaMarkt, Apple, Universal, Ikea, Shein, XXXLutz und Refurbed.
Auswirkungen auf Onlinebestellungen
Für Konsumenten bedeutet die neue Regelung vor allem eines: Onlinebestellungen können teurer werden. Wie stark sich die Abgabe auswirkt, hängt aber davon ab, bei welchem Händler bestellt wird und ob dieser pro Paket oder pro Bestellung abrechnet. Verbraucher sollten daher die Zusatzkosten im Blick behalten und gegebenenfalls Preise vergleichen. Die Paketsteuer ist Teil einer umfassenderen Steuerreform und wird voraussichtlich auch in Zukunft für Diskussionen sorgen.
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