Ab dem 1. Oktober wird in Österreich eine neue Paketsteuer für Online-Bestellungen eingeführt, um die Mehrwertsteuersenkung bei Grundnahrungsmitteln zu finanzieren. Versandhändler mit hohem Umsatz müssen zwei Euro pro Paket abführen, was inklusive Umsatzsteuer 2,40 Euro beträgt. Die Kosten werden voraussichtlich auf die Kunden abgewälzt, wobei Konsumenten durch gebündelte Bestellungen oder den Kauf von Gebrauchtwaren sparen können. Ausnahmen gelten für bestimmte Lebensmittel, Zeitungen und schwere Sendungen über 31,5 Kilogramm.
Im Kampf gegen Temu, Shein & Co. werden ab morgen in Österreich für die meisten Online-Bestellungen 2,40 Euro extra verrechnet. Doch die Konsumenten werden damit auch bei vielen heimischen Internethändlern zusätzlich zur Kasse gebeten.
Am Donnerstag, 1. Oktober, tritt die neue Paketsteuer bei uns in Kraft. Fest steht: Online-Bestellungen in Österreich werden sich dadurch spürbar verteuern. Wer regelmäßig bei großen Internethändlern einkauft, muss sich je nach Bestellfrequenz auf monatliche Mehrkosten von zehn Euro oder mehr einstellen.
Mit den erwarteten Steuereinnahmen von 280 Millionen Euro pro Jahr will die Regierung die Mehrwertsteuersenkung auf bestimmte Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. Konkret heißt das: Für Bestellungen ab dem 1. Oktober unterliegen Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz einer Steuer in Höhe von zwei Euro pro Paket oder Bestellung. Inklusive Umsatzsteuer sind es sogar 2,40 Euro.
Es wird damit gerechnet, dass die Unternehmen diese Mehrkosten bei Versandgebühren oder Produktpreisen aufschlagen. Aber: Sie können laut Finanzministerium entscheiden, ob sie die Steuer pro Einzelpaket oder pro gesamte Bestellung abführen und dann dem Kunden weiter verrechnen. Das heißt, dass man bei einer Bestellung, die beispielsweise vier Pakete umfasst, nur einmal die 2,40 Euro berappen müsste. Wer also seine Bestellungen bündelt, kann die Mehrkosten zumindest reduzieren.
Wer Gebrauchtwaren oder in kleinen Shops einkauft bzw. bestellte Ware im Geschäft abholt, spart die Abgabe sogar ganz, wie das Finanzministerium betont. Relevant ist auch, wie die Zustellung erfolgt. So sind etwa Zeitungen in dünner Hülle ebenso ausgenommen wie etwa eine Pizzabestellung. Auch die Zustellung von Lebensmitteln fällt nicht unter die neue Steuer, sofern sie nicht in einem Paket erfolgt.
Schwere Sendungen über 31,5 Kilogramm sind ausgenommen, weil sie nicht von normalen Postdienstanbietern zugestellt werden. Und für Bücher sind „nur“ 2,20 Euro Abgabe fällig Ausgenommen von der Paketsteuer sind auch alle Händler, deren Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr unter 100 Millionen Euro betragen haben. Verkaufen kleinere Unternehmen aber über Plattformen wie Amazon Marketplace, die selbst über der Umsatzschwelle liegen, fällt die Paketsteuer dennoch an.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher lässt sich nicht oder nur schwer herausfinden, welcher Händler oder welcher Marktplatz von der Paketsteuer betroffen ist. Laut Handelsverband trifft sie insgesamt 16 Online-Händler und Marktplätze, darunter Amazon, Otto/Universal Versand, Temu, Shein, Zalando, Shop Apotheke, Ebay, BestSecret, AliExpress, Mediamarkt, XXXLutz, Ikea, Apple und refurbed. User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum.
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