Ab Sonntag gelten in Österreich die neuen EU-Regeln gegen Greenwashing. Umweltgruppen freuen sich, doch die lange Übergangsfrist sorgt für Kritik.
Ab Sonntag gelten in Österreich die neuen EU-Regeln gegen Greenwashing. Die Richtlinie Empowering Consumers, kurz EmpCo, ist bereits seit März 2024 EU-weit in Kraft, die nationale Umsetzung startet nun. Konsumentinnen und Konsumenten sollen dadurch vor irreführender Bewerbung von Umweltfreundlichkeit geschützt werden. Umweltgruppen sind erfreut, doch die lange Übergangsfrist sorgt für Ärger. Der Handel fürchtet hingegen Unklarheiten und eine Klagsflut.
Was die neuen Regeln vorsehen
Die EU-Richtlinie Empowering Consumers ist seit März 2024 EU-weit in Kraft, die nationale Umsetzung gilt ab Sonntag. Somit kommen auf Hersteller und Händler große Umwälzungen zu. Vage Begriffe wie umweltfreundlich und nachhaltig sind nun nur zulässig, wenn sie eindeutig spezifiziert sind oder auf anerkannter Umweltleistung beziehungsweise einem gültigen Siegel beruhen. Solche Siegel sind nur erlaubt, wenn sie staatlich sind oder ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung dahintersteht. Jede grüne Aussage über ein Produkt braucht künftig belastbare Nachweise, einen klaren Bezugsteil und im Zweifel eine externe Prüfung.
Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant oder irreführend sind, explizit untersagt werden – beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist. Aussagen zur Umweltfreundlichkeit müssen zudem für das gesamte beworbene Produkt gelten. Sollten sie etwa nur für die Verpackung gelten und nicht für den Inhalt, muss das klar ausgewiesen werden. Dieses Verbot des Cherry-Picking soll verhindern, dass nur einzelne positive Aspekte hervorgehoben werden.
Schließlich sind nun auch gern angewandte Obsoleszenzpraktiken untersagt, etwa falsche Haltbarkeitsangaben oder Scheinreparierbarkeit. Damit sollen Verbraucher vor Produkten geschützt werden, die absichtlich eine kurze Lebensdauer haben.
Lange Übergangsfrist sorgt für Kritik
Die nötige Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb beschloss der Nationalrat bereits im Sommer. Die FPÖ stimmte dabei mit den Regierungsparteien. Nur die Grünen sprachen sich dagegen aus – wegen der langen Übergangsfrist. Denn für Waren und Verpackungsmaterialien gelten die neuen Regeln in den ersten drei Jahren nur für solche, die nach dem 27. September 2026 erstmals in den Verkehr gebracht werden. Für Waren, die bereits davor in den Verkehr gebracht wurden, ist für drei Jahre eine Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Dadurch soll vermieden werden, dass bereits produzierte Waren vernichtet werden müssen.
Die Grünen beklagten, dass Österreich das einzige Land mit einer derart langen Frist sei. So könnten alle Greenwashing-Produkte bei uns landen, hieß es. Die Reaktionen außerhalb des Hohen Hauses waren geteilt: Sowohl Wirtschaft als auch Umwelt- und Tierschutzorganisationen begrüßten die Richtlinie grundsätzlich und bekannten sich zu Maßnahmen gegen irreführendes Greenwashing. Doch die heimische Umsetzung traf auf allerlei Kritik.
So etwa von der Arbeiterkammer (AK), die in der langen Übergangsfrist eine deutliche Schwächung des Konsumentenschutzes sah. Nachbesserungsbedarf gebe es zudem auch beim Schutz vor Dark Patterns, also manipulativen Designtricks auf Websites und in Apps. Greenpeace und das Ökobüro legten sogar Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Österreich ein. Die EmpCo-Richtlinie sei ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing, so Greenpeace-Wirtschaftsexpertin Ursula Bittner. Doch die österreichische Bundesregierung untergrabe die Bemühungen der EU, die Ausformung sei ein Schlag ins Gesicht für alle Konsumentinnen und Konsumenten. Die Umweltschutzorganisation verwies auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Linzer EU-Rechtsexperten Franz Leidenmühler, das der Regelung Europarechtswidrigkeit attestiert. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) müsse die Novelle ändern und die Übergangsfrist streichen, so die Forderung.
Auch die Konsumentschutzorganisation foodwatch kritisierte die Übergangsfrist: Das Wirtschaftsministerium begründe diese damit, dass brauchbare Waren und Verpackungen nicht unnötig vernichtet werden sollen. Doch dass zwischen einer dreijährigen pauschalen Ausnahme und Warenvernichtung gewählt werden müsste, lässt sich aus Sicht von foodwatch nicht nachvollziehen, hieß es in einer Aussendung.
Handel fürchtet Klagsflut und Unklarheiten
Die betroffenen Hersteller und Händler haben ganz andere Sorgen bezüglich der Novelle. Handelsverband und Wirtschaftskammer (WKO) verwiesen darauf, dass Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Fragen bei der Umsetzung hätten. Es brauche mehr klare Vorgaben der EU-Kommission. Aus Angst vor Klagen werden viele mittelständische Händler künftig wohl ganz darauf verzichten, ihre Umweltleistungen zu zeigen, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Unklare Abgrenzungen, übersehene Formulierungen und übernommene Herstellerangaben könnten Händler in die Abmahnfalle bringen.
Und es stelle sich erneut die Frage, wie sichergestellt werden solle, dass sich auch Plattformen aus Asien an die Regeln halten. Behörden, Verbraucherschutzorganisationen und klagebefugte Einrichtungen mögen deshalb bei ersten oder geringfügigen Verstößen den Dialog suchen, statt zu klagen, forderte der Handelsverband.
Hintergrund und Ausblick
Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des EU-Kreislaufwirtschaftspakets und soll Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Sie ergänzt die ebenfalls geplante Richtlinie über die Begründung von Green Claims, die noch verhandelt wird. In Österreich bleibt abzuwarten, ob die Regierung die Übergangsfrist verkürzt. Greenpeace und foodwatch fordern Nachbesserungen, der Handel warnt vor Überregulierung. Klar ist: Ab Sonntag müssen sich Unternehmen auf strengere Vorgaben einstellen, auch wenn die Übergangsfrist für viele Produkte noch drei Jahre gilt.
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