Wer umzieht, möchte in der Regel eines: Auch im neuen Zuhause möglichst schnellen und unkomplizierten Zugang ins Internet. Was gilt, wenn der bisherige Anbieter nicht liefert.
Ummelden, auspacken, Nachsendeauftrag einrichten: Wer umzieht, muss sich um vieles kümmern. Die gute Nachricht dann: Telefon- und Internetverträge können bei einem Umzug mitgenommen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.
Das heißt: Der jeweilige Anbieter muss die vereinbarte Leistung und Laufzeit auch am neuen Wohnort erfüllen. Ist ihm das nicht möglich, etwa weil in der neuen Wohnung kein DSL- sondern ausschließlich ein Glasfaseranschluss besteht, können Verbraucher ihren Vertrag vorzeitig kündigen. In diesem Fall mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.Teurer kann es allerdings für Verbraucher werden, die erstmals zusammenziehen.
Selbst wenn der Anschluss etwa durch einen Vertrag einer Mitbewohnerin besetzt ist, werde ein Sonderkündigungsrecht mitunter abgelehnt, so Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Schlimmstenfalls müssen dann alle neuen Mitbewohner ihren eigenen Vertrag weiterzahlen, obwohl tatsächlich nur eine Leistung in Anspruch genommen wird.
Bartsch rät Betroffenen allerdings in jedem Fall mit dem Anbieter zu sprechen. „Da eine Leitung nur einmal genutzt werden kann, sollten Anbieter hier eine Lösung finden. Gegebenenfalls kann auch eine Sonderkündigung verhandelt oder der Vertrag an Nachmietende übertragen werden.“
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