Ochsenknecht zu 34.500 Euro Geldstrafe verurteilt

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Ochsenknecht zu 34.500 Euro Geldstrafe verurteilt
Innsbruck, Jimi Blue Ochsenknecht, Kirchberg

Die Neuauflage des Betrugsprozesses gegen den deutschen Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht fand am Donnerstagvormittag am Landesgericht ...

Die Neuauflage des Betrugsprozesses gegen den deutschen Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht fand am Donnerstagvormittag am Landesgericht Innsbruck statt. Der 34-Jährige selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend.

Der „Promi-Spross“ wurde zu einer Zusatzstrafe in Höhe von 34.500 Euro verurteilt. Dass Ochsenknecht zur Verhandlung in Innsbruck nicht erscheinen wird, war bereits im Vorfeld bekannt. Es bestand auch keine Verpflichtung dazu. Dem 34-Jährigen war vorgeworfen worden, im Jahr 2021 – nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier – eine Rechnung für ein Hotel im Tiroler Kirchberg samt teurem Restaurantbesuch von knapp 14.000 Euro nicht bezahlt zu haben.

Und dies über mehrere Jahre. In der Neuauflage des Betrugsprozesses wurde über Ochsenknecht in Bezugnahme auf eine Verurteilung wegen Betrügereien vor dem Amtsgericht in München eine Zusatzstrafe über 34.500 Euro verhängt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.

Unter anderem die im Zuge der Causa nach einer Diversion bereits bezahlten 18.000 Euro würden auf die nunmehrige Strafe angerechnet, erklärte die Richterin. Der erste Betrugsprozess gegen den 34-jährigen Sohn von Schauspiellegende Uwe Ochsenknecht war im August 2025 am Landesgericht Innsbruck diversionell gegen eine auferlegte Zahlung einer Geldbuße über 18.000 Euro erledigt worden. Ochsenknecht bezahlte daraufhin das Geld in Raten.

Letztlich gab aber das Oberlandesgericht Innsbruck einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die diversionelle Erledigung des Strafverfahrens statt, weshalb es nun zu einer Neuauflage bzw. Fortsetzung kam. Ochsenknechts Anwalt hatte im Vorfeld der Verhandlung betont, dass sein Mandant zwar wie bereits bisher die Verantwortung übernehmen werde, man aber auf Freispruch plädiere. Es habe kein Betrugsvorsatz vorgelegen. User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia wieder.

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