OBI-Markenstreit vor Gericht verloren

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OBI-Markenstreit vor Gericht verloren
Bgh, Bundesgerichtshof, Farbmarke

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Obi kann sein charakteristisches Orange nicht exklusiv schützen lassen. Was das Urteil für Baumarktketten bedeutet.

Der Farbton, eine Art Hellrot-Orange, sei nicht schützenswert, entschied der deutsche Bundesgerichtshof und wies die Revision des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts zurück.

Dieses hatte zuvor die von zwei Konkurrenten, den Ketten Hornbach und Globus, beantragte Löschung dieser sogenannten abstrakten Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt für rechtens erklärt. Daraufhin war Obi vor den BGH gezogen – und unterlag. Karlsruhe. Die Farbe Orange sei höchstens ein Hinweis auf Baumarktketten im Allgemeinen, aber nicht auf einen speziellen Baumarkt wie Obi, so der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenates, Thomas Koch.

Abstrakten Farbmarken – das sind Marken, die einen Farbton als solchen schützen – fehle es in der Regel an Unterscheidungskraft. Verbraucher könnten, wie im vorliegenden Fall, nicht aufgrund der Farbe eines Produktes auf dessen Herkunft schließen. Langjähriger Farbstreit beendet Damit endet eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen und den Baumarktketten Hornbach und Globus. Deren Marktauftritt ist ebenfalls von der Farbe Orange bestimmt.

Auch weitere Baumarktketten arbeiten mit der Farbe Orange oder Rot, hatte schon das Bundespatentgericht argumentiert. Dem folgte nun auch der BGH. Es fehle dem „Obi-Orange“ an der nötigen Unterscheidungskraft.

„Unsere Hausfarbe bleibt Orange“, sagte Obi in einer ersten Reaktion. „Unabhängig von der formellen Registereintragung bleibt die Farbe Orange natürlich weiterhin eines der zentralen visuellen Erkennungsmerkmale von Obi. “ Die BGH-Entscheidung ändere in der Praxis nichts an der Markenidentität in den Märkten und der täglichen Kommunikation des Unternehmens. Obi hatte den Farbton 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen.

Das aber hatte dann die Konkurrenz auf den Plan gerufen – sie kann nun einen Erfolg verbuchen.

„Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Farbmarke Orange sehr“, hieß es von einem Hornbach-Sprecher. Für den BGH hatten auch mehrere Gutachten, die die Parteien im Zuge des Rechtsstreites vorgelegt hatten, eine maßgebliche Rolle gespielt. Obi hatte dabei im Abstand von mehreren Jahren gleich zwei demoskopische Expertisen erstellen lassen, denen zufolge 45,6 und später 49,6 Prozent der Gesamtbevölkerung die Farbe Orange mit Obi verbanden. Das sei zu wenig, so sah es nach dem Bundespatentgericht auch der BGH.

Ein Gutachten der Gegenseite war auf einen „Zuordnungsgrad“ von sogar nur 30 Prozent gekommen. Für das „Obi-Orange“ gilt damit nicht, was andere Unternehmen in aufsehenerregenden Farbstreits erreicht hatten: So hatten die Sparkassen vor rund zehn Jahren einen Rechtsstreit um „ihr“ Rot für sich entschieden. Ebenfalls erfolgreich war der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt, der den charakteristischen Goldton der Folie seines Schoko-Osterhasen schützen ließ. Auch die Farbe Lila gilt seit einer BGH-Entscheidung als Inbegriff für „Milka“-Produkte. Gleiches gilt für die Farbe Magenta als Markenzeichen der Telekom.

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