ÖAMTC warnt vor dubiosem Inkasso aus Italien

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Es häufen sich in Österreich Fälle, in denen ein Inkassobüro aus Italien versucht, dubiose Verkehrsstrafen einzutreiben.

Offenbar häufen sich in Österreich Fälle, in denen ein Inkassobüro aus Italien versucht, dubiose Verkehrsstrafen einzutreiben. Der ÖAMTC berichtet von Beschwerden seitens vieler Mitglieder, nachdem sie von einer Einrichtung namens eCollect kontaktiert wurden, und zwar „in fragwürdiger, aufdringlicher Art und Weise“.Am Beginn steht für die meisten Betroffenen ein Urlaub in Italien, beschreibt der Autofahrerklub die Lage.

„Die Inkassogesellschaft eCollect ist zur Eintreibung einer öffentlich-rechtlichen Strafe nicht befugt“, erklärt die Expertin. „Zudem ist die Forderung oft bereits verjährt - für die Eintreibung gilt eine 360-Tage-Frist ab Feststellung der Übertretung.“ Auch ein Verstoß gegen den Datenschutz und das Telekommunikationsgesetz liegt in den gemeldeten Fällen nahe und wird geprüft.

Ruhe bewahren und prüfen: Von einem Schreiben eines Inkassobüros inklusive angedrohter Anzeigen bei den Bonitätsdatenbanken oder sonstigen Einschüchterungen sollte man sich nicht verunsichern lassen, sondern das Schreiben auf Plausibilität prüfen - eventuell gibt es Beweise, die die Forderungen obsolet machen, wie z. B. bereits bezahlte Strafen.

Dokumentieren: Sämtliche Vorgänge und Kontaktversuche sollten besser festgehalten werden - sinnvoll ist die Anfertigung von Anrufprotokollen und SMS-Screenshots. Auch die Häufigkeit der Kontaktversuche sollte notiert werden, denn die Intensität bestimmt die Verfolgbarkeit gemäß Telekommunikationsgesetz. Zwischenzeitlich die Telefonnummer des Anrufers besser sperren lassen.

Mittlerweile ist in fast allen EU-Staaten die gegenseitige Vollstreckung von Verkehrsstrafen möglich. Aber: Die ausländische Polizei oder Gemeinde muss die österreichische Behörde um Einhebung ersuchen - eine Geltendmachung über Inkassobüros oder Inkassoanwälte ist unzulässig. Zu beachten ist auch, dass Strafe nicht gleich Strafe ist.

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