NS-Verharmloser: Ein Chat, sieben Mitglieder, nächster Prozess

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Jahrelang fanden es sieben Personen „lustig“, sich gegenseitig Posts mit den Nationalsozialismus - zumindest - verharmlosenden Bildern zu schicken. Sie alle bekamen in dem Fall richtige Post vom Staatsanwalt. Soeben fand der nächste Prozess gegen eines der Mitglieder am Landesgericht Korneuburg statt.

ahrelang fanden es sieben Personen „lustig“, sich gegenseitig Posts mit den Nationalsozialismus - zumindest - verharmlosenden Bildern zu schicken. Sie alle bekamen in dem Fall richtige Post vom Staatsanwalt. Soeben fand der nächste Prozess gegen eines der Mitglieder am Landesgericht Korneuburg statt.

Insgesamt 91-mal soll sich ein 35-Jähriger aus dem Pulkautal im Zeitraum von 9. April 2017 bis zum 20. April 2021 nach dem Paragrafen 3g Verbotsgesetz schuldig gemacht haben. So lautete die Anklage von Staatsanwalt Ronald Schaffer in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Korneuburg. Doch der Mann war nicht der Erste einer siebenköpfigen Chatgruppe, die zum einen inkriminierte Bilder untereinander versandt hat, und sich zum anderen einer Hauptverhandlung stellen musste.

Erst im Mai dieses Jahres wurde ein 33-jähriges Mitglied der Gruppe - ebenfalls aus dem Pulkautal - zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Immer wieder müssen sich dabei die Richter, in diesem Fall die Vorsitzende Anna Wiesflecker, anhören, dass diese verharmlosenden Bilder der NS-Zeit und des Holocausts doch bloß „lustig gemeint“ gewesen wären.

Der Staatsanwalt hatte zuvor in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass gar nicht alle gefundenen Nachrichten angeklagt wurden, weil sie zum Teil in schlechter Qualität vorlägen, und stellte den acht Laienrichtern eine plausible Frage: „Wie bewerten Sie die Aussage des Angeklagten?“ Diese kamen zu einem eindeutigen Ergebnis: 91-mal schuldig. Die juristische Konsequenz: zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe.

Jetzt teilt die Pulkautaler Chatgruppe noch ein „humorvolles“ Hobby, nämlich einschlägig vorbestraft zu sein.

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