Niedersächsische Kliniken fordern: Existenzbedrohende Strafzahlungen in PPP-RL streichen

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Die geplante Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie beschäftigt bald den Gemeinsamen Bundesausschuss. Niedersachsens psychiatrische und psychosomatischen Kliniken fordern, dass zumindest die drohenden Sanktionen abgeschafft werden.

In Niedersachsen halten die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Änderungen an der PPP-Richtlinie für dringend nötig.Niedersachsens psychiatrische Kliniken protestieren gegen die Strafzahlungen, die die PPP-Richtlinie ab 2024 für solche Häuser vorsieht, die die neuen Personaluntergrenzen nicht einhalten. Das teilte die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft am Freitag in Hannover mit.

Die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in Niedersachsen befürchten im Falle einer vollständigen Umsetzung der geplanten Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses , dass Versorgungskapazitäten erheblich eingeschränkt werden müssen, hieß es.In einer gemeinsamen Erklärung mahnen die Kliniken vor den am 19. Oktober anstehenden Beratungen im G-BA „dringend notwendige Anpassungen“ an.

Die Unterzeichner betonen zudem, dass grundlegende Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der PPP-RL bislang fehlten. Benötigt würden zunächst rechtssichere Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung zur vollständigen Finanzierung des erforderlichen therapeutischen Personals.

Die allerorts laufenden Budgetverhandlungen zeigten, dass die Krankenkassen nicht bereit seien, das laut PPP-RL notwendige therapeutische Personal zu finanzieren, heißt es in der Erklärung weiter. „Das führt zu extrem konfliktbeladenen örtlichen Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.“Diese Richtlinie erreiche das Gegenteil dessen, was sie anstrebe, sagt auch Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft.

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