Weil drei Kinder nicht mehr zur Schule gehen, hat das Amtsgericht Osnabrück den Eltern einen Teil des Sorgerechts entzogen. Jetzt muss die nächste Instanz urteilen.
Als die niedersächsischen Schulen nach dem Lockdown wieder öffneten, schickten die Eltern einer Familie ihre Kinder nicht wieder in den Unterricht. Der Älteste wollte wegen der Masken- und Abstandspflicht nicht mehr zur Schule gehen und zu Hause seinen eigenen Interessen nachgehen, schilderte das OLG die Argumentation der Familie. Die beiden jüngeren Geschwister schlossen sich dem an. Die Kinder sind heute zwischen 12 und 17 Jahren alt.
Die Eltern vertreten laut OLG die Auffassung, die Kinder sollten sich selbst entdecken können und selbstbestimmt lernen. 90 Prozent des Schulwissens werde ohnehin nicht gebraucht.
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