Ab 1. Oktober gelten strengere Regeln für E-Mopeds, unter anderem die Pflicht zur Zulassung, zum Kennzeichen, zum Führerschein, zu Versicherung und zum Helm sowie ein Verbot der Fahrt auf Radwegen. Gleichzeitig wird für bestimmte zugestellte Pakete eine Abgabe von zwei Euro eingeführt. Zusätzlich wird das Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes trotz eines weiteren Digitalisierungsverspätungs erweitert.
Wer mit einem E-Moped unterwegs ist, muss sich ab 1. Oktober an deutlich strengere Regeln halten. Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern gehören künftig auf die Fahrbahn.
Außerdem müssen sie für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein. Für die Lenkerinnen und Lenker gelten künftig Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Die Änderungen sind Teil eines bereits im März mit breiter Mehrheit beschlossenen Gesetzespakets, das unter anderem die Straßenverkehrsordnung sowie das Kraftfahr- und Führerscheingesetz betrifft. Zwei Euro Abgabe für bestimmte Pakete Auch im Online-Handel gibt es eine Neuerung.
Ab Oktober wird für bestimmte in Österreich zugestellte Pakete eine Abgabe von zwei Euro fällig. Zahlen müssen diese nicht unmittelbar die Kundinnen und Kunden, sondern große Versandhändler, Plattformen und elektronische Marktplätze. Voraussetzung ist, dass ihr Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen hat. Alternativ können die betroffenen Unternehmen die Abgabe pro Bestellung entrichten.
Die Paketabgabe wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes beschlossen und soll die Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Mehr Untersuchungen beim Eltern-Kind-Pass Neuerungen gibt es auch beim Eltern-Kind-Pass. Der Vollbetrieb der elektronischen Variante startet zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Oktober, sondern wurde erneut um ein Jahr verschoben.
Das Untersuchungsprogramm wird dennoch erweitert. Vorgesehen sind unter anderem eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung gegen Ende der Schwangerschaft und eine zweite freiwillige Hebammenberatung. Neu ist auch ein Gesundheitsgespräch, bei dem beispielsweise psychische und sozioökonomische Belastungen thematisiert werden können. Eine Elternberatung soll zudem Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung sowie arbeitsrechtliche und finanzielle Themen abdecken.
Bis zur Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes werden die zusätzlichen Untersuchungen in einem eigenen Zusatzheft dokumentiert. Mit dem Wintersemester startet außerdem das neue Masterstudium für Psychotherapie. Österreichweit sollen dafür 500 Ausbildungsplätze an Universitäten und Fachhochschulen zur Verfügung stehen. Neues Studienjahr bringt Psychotherapie- und kürzeres LehramtsstudiumAuch für angehende Lehrerinnen und Lehrer ändert sich mit dem neuen Studienjahr einiges.
Das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe wird im Zuge der Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung um ein Jahr verkürzt. Online-Verträge sollen leichter widerrufen werden können Für Konsumentinnen und Konsumenten bringen die neuen Regelungen ebenfalls Änderungen. Bei online abgeschlossenen Verträgen werden die Möglichkeiten zum Rücktritt verbessert. Neu geregelt werden außerdem sogenannte Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen.
Darunter fallen etwa Bank-, Kredit-, Zahlungs- oder Versicherungsverträge, die online oder telefonisch abgeschlossen werden. Erweiterte Informationspflichten sollen dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die angebotene Finanzdienstleistung vor Vertragsabschluss besser nachvollziehen können. Reparieren statt wegwerfen Neue Vorgaben sollen zugleich Reparaturen fördern und damit zu einem nachhaltigeren Umgang mit Produkten beitragen. Betroffen sind bestimmte Waren wie Smartphones und Haushaltsgeräte.
Unternehmen können Verbraucherinnen und Verbrauchern freiwillig ein „Europäisches Formular für Reparaturinformationen“ anbieten. Darin sollen unter anderem der Defekt, die vorgeschlagene Reparatur, der Preis, die voraussichtliche Dauer sowie mögliche Ersatzgeräte angeführt werden. Dadurch sollen Reparaturangebote leichter vergleichbar werden. Entscheidet sich ein Kunde während der Gewährleistungsfrist für die Reparatur einer mangelhaften Ware statt für deren Austausch, soll sich die Gewährleistungsfrist künftig einmalig um ein Jahr verlängern.
Neue Möglichkeiten für selbst erzeugten Strom Auch im Energiebereich treten weitere Bestimmungen des Günstiger-Strom-Gesetzes in Kraft. Sie sollen privaten Haushalten und lokalen Gemeinschaften die Beteiligung an der Energieversorgung erleichtern.
„Aktive Kundinnen und Kunden“ – darunter Haushalte, Gemeinden und Unternehmen – dürfen selbst erzeugten Strom verbrauchen, speichern und verkaufen. Zudem können sie an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen teilnehmen. Ausgebaut werden sollen auch die Möglichkeiten von Energiegemeinschaften. Strom kann dort dezentral erzeugt, gemeinsam genutzt oder verkauft werden.
Digitaler Kassenzettel wird einfacher Ab 1. Oktober können Unternehmen Belege im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht einfacher elektronisch ausstellen. Ein unmittelbar nach der Zahlung zugänglich gemachter digitaler Beleg kann die entsprechende Verpflichtung erfüllen. Wer weiterhin einen Kassenzettel auf Papier möchte, kann diesen allerdings verlangen.
Der Papierbeleg darf auch nachträglich ausgestellt werden, spätestens bis zum Geschäftsschluss. Die ursprünglich ebenfalls für diesen Zeitraum geplante Beleglotterie kommt hingegen nicht. Das Finanzministerium sagte sie bereits im Mai ab.
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