Neue Regeln ab November: Wer kontrolliert? Was ist erlaubt? Was die 3G-Regel im Job bringen soll

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Neue Regeln ab November: Wer kontrolliert? Was ist erlaubt? Was die 3G-Regel im Job bringen soll
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Ab 1. November gilt mit Übergangsfrist 3G am Arbeitsplatz. Damit will die Regierung mehr Menschen zur Impfung bewegen. Die Details der Regelung.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hofft, dass – wie in anderen Ländern, wo 3G am Arbeitsplatz bereits gilt – die Impfrate steigt. Er spricht von einem weiteren „Schutznetz gegen das Virus“ und dass es nicht sein könne, dass man sich am Ort der Arbeit dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen müsse.Für die Einhaltung der Maßnahme sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer verantwortlich; für die Kontrollen aber der Arbeitgeber.

Beispielsweise müssen Angestellte im Lebensmittelhandel mit 3G-Nachweis keine Maske mehr tragen – das begrüßen Handelsverband und Wirtschaftskammer. Für Kunden bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen wie im nichtlebensnotwendigen Handel, Reisebüros oder Museen gilt: 3G-Nachweis oder FFP2-Maske.

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