Die Bundesregierung plant zur Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen für Fehlgeburten, die die Dauer der Beihilfe und den Mutterschutz je nach Schwangerschaftswoche variieren lassen. Frauen erhalten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie die neue Regelung in Anspruch nehmen. Selbstständige und Partner profitieren zudem von speziellen Regelungen. Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil für die Betroffenen entschieden, was die Umsetzung des neuen Gesetzes erleichtert.
In den kommenden Monaten werden neue Regelungen zum Thema Fehlgeburten in Deutschland eingeführt, die sowohl Eltern als auch Arbeitgeber betreffen. Nach dem aktuellen Modell soll die Dauer der Beihilfe in Abhängigkeit von der Schwangerschaftswoche variieren: ab der 16.
Woche sind vier Wochen vorgesehen, ab der 20. Woche steigt die Dauer auf acht Wochen, und ab der 23. Woche soll die Beihilfe 16 Wochen betragen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Regelungen soll Frauen komplett in die Hand genommen werden - soll der Arbeitgeber nicht über eine Fehlgeburt informiert werden, kann diese weiterhin auf die bisherige Möglichkeit des Krankenstandes zurückgreifen.
Unterscheidung zwischen Fehl- und Totgeburten
Im Moment stellt ein Krankenstand die einzige Option dar, um mit einer Fehlgeburt umzugehen. Der neue Ansatz unterscheidet ausdrücklich zwischen Fehlgeburten - definiert als Geburten, bei denen das Kind weniger als 500 g wiegt - und Totgeburten, bei denen das Gewicht des Neugeborenen mehr als 500 g beträgt. Für Totgeburten gelten ab der 13. Woche zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17.
Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. Frauen haben nun die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob sie bereits vor Ablauf dieser Frist wieder arbeiten möchten. Wenn sich jemand dafür entscheidet, die neue Regelung nicht zu nutzen, bleibt die bisherige Regelung - also ein Krankenstand - bestehen.
Unter dem neuen Modell kehren die Frauen nach einer Fehlgeburt zu mehr Flexibilität: Sie entscheiden selbst, wie sie die Situation handhaben. Nach einer Tot‑ oder bei einer Lebendgeburt gedeckt ist der Mutterschutz jedoch weiterhin verpflichtend. Zusätzlich soll die Vorschrift der "Trauerzeit" nicht nur für Arbeitnehmerinnen gelten. Auch Selbständige sollen künftig Anspruch auf diese Zeit haben.
Erweiterung des Kündigungsschutzes für Partner
Darüber hinaus plant der Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt auf vier Monate auszudehnen, was bisher nur ein Zeitraum von drei Monaten festgelegt hatte. Auch Partner der betroffenen Eltern sollen davon profitieren. Zahltet wird in der Dienst, die eine zweiwöchige Freistellung für Partner diskutiert. Der Oberste Gerichtshof hat jüngst im Zusammenhang mit einem Fall einer Frau, die die 25.
Schwangerschaftswoche antrat und deren Geburtsgewicht unter 500 g lag, die Rechte bei einer Fehlgeburt überprüft. Der Antrag auf Wochengeld wurde zunächst abgelehnt. Der OGH hat die Entscheidung auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Vorgaben jedoch letztlich zugunsten der Frau geändert und damit den Weg geebnet, sobald die neuen Gesetze in Kraft treten. Damit wird die finanzielle Absicherung für Familien, die plötzlich ihre Erwartungen verlieren, wesentlich besser gestaltet, und die Möglichkeiten zur Bewältigung von psychischer Belastung können haben.
Neue Rechte und finanzielle Absicherung
Die Reform signalisiert ein modernes Verständnis der komplexen Situation von Frauen nach Schwangerschaftsverlust und strebt eine größere Unterstützungs-Infrastruktur sowie einen gerechteren Zugang zu rechtlichen Schutzmaßnahmen an.
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