Dr. Wolfgang Böhm ist Journalist und Autor. Studierte Publizistik und Politikwissenschaft an der Universität Wien. Sein Spezialgebiet ist die Europäische Union. Er war Korrespondent in Brüssel und leitete über Jahrzehnte das Ressort „Europäische Union“ der „Presse“. Daneben verfasste er Schulbücher (u.a.
Bio- und Umwelt-Labels müssen künftig in der EU exakt belegt sein. Waren, die nicht korrekt gekennzeichnet sind, dürfen in Österreich noch drei Jahre verkauft werden.
Doch die Rechtssicherheit ist vage und manche Lager noch voll. Nicht alle Hersteller wollen oder können so rasch und korrekt vorgehen wie Rittersport. Der Schokoladeproduzent aus dem deutschen Waldenbuch passt gerade seine Verpackung den neuen EU-Regeln gegen Greenwashing an und lässt seinen nicht völlig belegbaren Hinweis auf einen hundertprozentigen nachhaltigen Kakaobezug mit dem Hinweis auf den Inhalt von „100 Gramm“ überkleben. Die neu gedruckte Verpackung wird den erlaubten Hinweis tragen: „Ohne Zusatz von Aromen“.
Nach der Verpackungsrichtlinie, die den Online-Handel auf die Barrikaden brachte, sorgt nun eine weitere EU-Regelung, die EmpCo-Richtlinie , für Widerstand bei den betroffenen Unternehmen. Denn bei der von den Mitgliedstaaten mehrheitlich beschlossenen Regelung wurde auf eine einheitliche, rechtskonforme Übergangsfrist verzichtet. Nun ist Feuer am Dach. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ warnte vor einer „großen Warenvernichtung“.
Tatsächlich gibt es in zahlreichen EU-Ländern – darunter Österreich – noch keine Rechtssicherheit für Produzenten, die ihr Lager noch voll mit Waren haben, die den neuen Auflagen, etwa für ihre mit „Bio“ ausgezeichneten Produkte, nicht entsprechen. Zwar hat Österreich und zuletzt Deutschland eine Übergangsfrist eingeführt, die den Verkauf von bereits in den Verkehr gebrachten Waren noch für drei beziehungsweise zwei Jahre erlaubt, aber zum einen sind davon im Lager der Produzenten befindliche Waren nicht einbezogen, zum anderen hat die Umweltorganisation Greenpeace bereits gegen diese Übergangsfrist Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
Sie begründet es damit, dass die neuen Regeln seit Februar 2024 beschlossen sind und die Unternehmen ausreichend Zeit gehabt hätten, ihre Verpackungshinweise anzupassen. Eine Begründung, die in Brüssel ähnlich gesehen wird. Die EU-Kommission hatte in ihrem Gesetzesentwurf denn auch keine allgemeine Übergangsfrist vorgesehen. Eine Beschwerde könnte also in Folge zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, das Österreich zwingt, auf eine solche Frist zu verzichten.
„Niemand würde verstehen, wenn vor der neuen Rechtslage produzierte Waren nur wegen ihrer Verpackung aus den Regalen genommen und womöglich weggeworfen werden müssten“, warnt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer . Das schade Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und auch der Umwelt.
„Ein bisschen mehr Hausverstand würde NGOs hier guttun. “ Im Wirtschaftsministerium wird damit gerechnet, dass für einige Unternehmen die Neuverpackung ihrer Produkte teurer käme als deren Vernichtung. Auch das Überkleben wie bei Rittersport wäre in einigen Fällen nicht möglich oder ein zu großer Aufwand. Damit würde aber der Zweck der neuen EU-Regel konterkariert.
Für Unternehmen ist freilich nicht nur die Beschwerde von Greenpeace eine Gefahr. Gibt es keine eindeutige Rechtssicherheit, könnten auch Konkurrenten gegen ein weiteres in Verkehr bringen, unkorrekt ausgezeichneter Waren klagen. Der Österreichische Verband der Markenartikelindustrie bekennt sich zwar zum Kampf gegen Greenwashing. Geschäftsführer Günter Thumser warnt aber: „Wer im Namen des Umweltschutzes tadellose Waren vernichtet, produziert Müll statt Nachhaltigkeit.
“ Er fordert eine sechsmonatige Abstandsregel, in der es erlaubt sein müsse, vorhandene Fertigwaren geordnet abzuverkaufen und vorhandene Verpackungen aufzubrauchen. Rechtsexperten fügen dem allerdings hinzu, dass eine solche Abstandsregel europaweit gelten müsste, sonst könnten Waren, die grenzüberschreitend gehandelt werden, Probleme auslösen. Die neue Richtlinie trat am vergangenen Sonntag in Kraft. Sie sieht vor, dass Konsumenten nicht länger durch irreführende Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen fehlgeleitet werden.
Untersuchungen der EU-Kommission hatten bei über der Hälfte der Produkte , die mit solchen Labels ausgestattet sind, eine vage, unbegründete oder irreführende Behauptung beanstandet. Künftig dürfen demnach keine Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ mehr verwendet werden, wenn sie nicht umfassend belegt wurden.
Außerdem dürfen sich nur noch anerkannte Umweltkennzeichen auf den Verpackungen befinden. Mit den nationalen Übergangsregelungen, so sie rechtlich halten, sind jene Waren abgesichert, die sich beispielsweise bereits in den Lagern großer Handelsketten wie Spar und Rewe befinden. Wenn sich dort beispielsweise Gemüsekonserven mit der nicht völlig belegten Aufschrift „Bio“ befinden, dürfen sie noch drei weitere Jahre verkauft werden. Konsumenten werden sie also weiterhin in den Regalen finden, bis sie sukzessive durch solche Waren ersetzt werden, die den neuen Regeln entsprechen.
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