In den USA muss sich die Kaffeehaus-Kette Starbucks Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten.
, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt. Das verstoße gegen die Gesetze zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten.
Starbucks argumentierte, die Produktnamen würden den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten beschreiben. Auf den Getränke-Karten seien die Geschmacksrichtungen beworben. Auch müsse auch kein normaler Kunde verwirrt sein, denn die Mitarbeiter könnten einer Verwirrung abhelfen, wenn Verbraucher Fragen hätten.
Richter Cronan sagte jedoch, dass im Gegensatz zum Begriff"Vanille", der Gegenstand vieler Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass"Mango" oder"Passionsfrucht" Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat auch tatsächlich zu enthalten.
Gefordert wird in dem Prozess ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar. Der Anwalt Robert Abiri sagte, er freue sich darauf, die Gruppe der Kläger zu vertreten. Die Starbucks-Aktie zeigt sich im vorbörslichen NASDAQ-Handel mit einem Minus von 1,63 Prozent auf 95,18 US-Dollar.Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Starbucks Corp.
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