In Wien, Oberösterreich und Salzburg wurden die Corona-Maßnahmen bereits verschärft, jetzt zieht auch Kärnten nach.
Ab Montag, 0:00 Uhr, gilt für Mitarbeiter und Besucher in stationäre Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen die 3G-Regel. Wer nicht belegen kann, dass er getestet, genesen oder geimpft ist, muss einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorlegen, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
Für Besucher ist darüber hinaus in"besonders berücksichtigungswürdigen Fällen", wie es in der Verordnung von Kärntens Landeshauptmannheißt, die Durchführung eines negativen Antigentests unter Aufsicht einer vom Heim hierzu ermächtigten Person ausreichend.Den Retourgang bei den Corona-Maßnahmen legt hingegen das Burgenland ein. Sollte mit 11. November das gesetzte Ziele – 10.
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