In Österreich wurde eine 60-jährige Joggerin von einem Kampfhund totgebissen. Der American Staffordshire Terrier sei angeleint gewesen, habe aber keinen Maulkorb getragen. Wie ist die Haltung solcher Tiere geregelt? Der Überblick.
ist eine Frau beim morgendlichen Joggen von einem Hund zu Tode gebissen worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, erlitt die 60-Jährige bei dem Vorfall in Naarn im Bundesland Oberösterreich mehrere Verletzungen. Als der Notarzt eintraf, war sie bereits tot.
Laut Polizei war es vorerst nicht möglich, die Frau zu befragen. Deshalb sei der genaue Ablauf des Vorfalls noch nicht klar. Erste Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass der Hund wohl angeleint war, aber keinen Maulkorb trug. Die Halterin und ihre Partnerin besitzen laut Gaisberger mehrere erwachsene Hunde sowie einen Wurf junge.In Österreich gibt es keine einheitliche Regelung.
Welche Hunde als gefährlich gelten, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Doch in den meisten Fällen stehen Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull, Bullterrier und Mischlinge dieser Rassen auf der Liste. In manchen Ländern kommen etwa Tosa Inu, Dobermann oder Rottweiler hinzu. Für vier Hunderassen und ihre Kreuzungen gilt ein bundesweites Einfuhrverbot, darunter auch der American Staffordshire-Terrier.
Auch in Österreich ist die pauschale Einstufung von Hunderassen umstritten. Die Veterinärmedizinische Universität Wien kam 2019 in einer Überblicksstudie zum Schluss, dass die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Bissstatistiken belegt werden kann.: »Es ist vollkommen klar, dass unterschiedliche Rassen zu unterschiedlichen Zwecken gezüchtet wurden«.
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