Kanzler Nehammer beauftragte Innenminister Karner mit der Aussetzung aller laufenden syrischen Asylanträge und Prüfung aller Asylgewährungen.
Am Sonntag versammelten sich anlässlich dem Sturz Assads zahlreiche Menschen in Wien .Kanzler Nehammer beauftragte Innenminister Karner mit der Aussetzung aller laufenden syrischen Asylanträge und Prüfung aller Asylgewährungen.
Wien, Damaskus – Bundeskanzler Karl Nehammer hat am Montag Innenminister Gerhard Karner damit beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen. „In diesem Zusammenhang habe ich das Ministerium beauftragt, ein geordnetes Rückführungs- und Abschiebe-Programm nach Syrien vorzubereiten“, sagte Karner laut einer Aussendung. Gleichzeitig werde auch der Familiennachzug ausgesetzt.
Die politische Lage in Syrien habe sich in den letzten Tagen „grundlegend und vor allem rasant verändert“, hieß es aus dem Innenressort in einem schriftlichen Statement zur APA. Das Ministerium beobachte und analysiere aktuell die neue Lage. „Wesentlich ist eine Neubewertung des Lagebilds, das für die weitere Bearbeitung der Fälle notwendig ist.“ Dies erfolge durch eine Erhebung der Lage vor Ort.
Im Zeitraum 2015 bis November 2024 haben demnach 86.905 Syrer eine positive Asylentscheidung erhalten, 17.421 Syrer erhielten eine positive Entscheidung hinsichtlich subsidiären Schutzes. Insgesamt sind mit Stichtag 30. November 2024 12.886 Verfahren von syrischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen offen , davon lassen sich 1.146 dem Familiennachzug zuordnen. Für die erste Instanz ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zuständig, diese werden nun ausgesetzt, für die zweite Instanz das Bundesverwaltungsgericht.
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