Nach Amoklauf in Hamburg: Nur mit Gesundheitszeugnis - Faeser fordert schärferes Waffenrecht

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Nach dem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas in Hamburg schweben drei Menschen weiter in Lebensgefahr. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert ein schärferes Waffenrecht. So soll es einen Waffenschein nur noch mit Gesundheitszeugnis geben.

habe verhindert, dass der Täter in einem Gemeindesaal der Zeugen Jehovas noch mehr Menschen erschießt. „So konnten wir 17 Menschen retten“, sagte Grote.Blumen und Kerzen vor dem Eingangsbereich eines Gemeindehauses der Zeugen Jehovas.Acht Teilnehmer eines Gottesdienstes hatten im Saal Schussverletzungen erlitten. Eine weitere Frau war als erste in ihrem Auto auf einem Parkplatz am Gebäude beschossen worden. Sie hatte leicht verletzt flüchten können.

Nach Angaben des Sprechers der Zeugen Jehovas in Norddeutschland, Michael Tsifidaris, ist der Zustand der Schwerverletzten zwar stabil, aber immer noch kritisch. „Wir beten dafür, dass wir keine weiteren Todesopfer beklagen müssen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.Die Anteilnahme und der Zuspruch für die Opfer und ihre Angehörigen sei überwältigend. An einer am Sonntag online veranstalteten Versammlung hätten Menschen aus aller Welt teilgenommen.

Den Angaben zufolge gibt es in Hamburg knapp 4000 Zeugen Jehovas. Die betroffene Winterhuder Gemeinde sei mit 67 Mitgliedern eine eher kleine, sagte Tsifidaris.Bundesinnenministerin will schärferes Waffenrecht Philipp F. war ein ehemaliges Mitglied der Gemeinde. Laut Polizei und Staatsanwaltschaft hatte er sie vor eineinhalb Jahren freiwillig, aber offenbar nicht im Guten verlassen. Der 35-Jährige war Sportschütze, hatte eine Waffenbesitzkarte. Die Behörde hatte im Januar einen anonymen Hinweis auf eine mögliche psychische Erkrankung von Philipp F. erhalten. Er wurde daher Anfang Februar von zwei Beamten der Waffenbehörde unangekündigt aufgesucht.

Faeser erklärte, die Gesundheitsämter hätten oft Erkenntnisse zu Personen, „weil sie psychisch auffällig geworden sind, in irgendwelche Straftaten verwickelt wurden, eingewiesen wurden in Unterbringung“. Auch sollten nicht nur Antragsteller bis 25 Jahre ein ärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen müssen, sondern künftig auch ältere.

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