München: Vermieter wollte keine Ukraine-Flüchtlinge gestatten - weitreichendes Urteil jetzt gefällt

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Vermieter wollte keine Ukraine-Flüchtlinge gestatten - weitreichendes Urteil jetzt in München gefällt

nach Deutschland, unter anderem auch nach Bayern und München. Die Hilfsbereitschaft in der Region ist seit jeher groß, viele Menschen nahmen Ukrainerinnen und Ukrainer bei sich daheim auf. Doch das ist komplizierter als gedacht, jetzt kam es zu einem Urteil: Dem Amtsgericht München nach brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters.

Das Gericht wies die Klage , die vom Mieterverein München unterstützt wurde, am Dienstag ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterverein teilte mit, das Urteil prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen zu wollen. Man erhoffe sich eine bundesrechtliche Klärung.Grundsätzlich benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieten oder unentgeltlich Dritten überlassen wollen.

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