Einigung in letzter Sekunde: EVG sagt 50-Stunden-Bahnstreik ab ‒ Züge fahren dennoch eingeschränkt
Im nächsten Schritt zog der Konzern vor das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main und stellte einen Eilantrag, um per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung den Warnstreik abzuwenden. Die DB bewertete den geplanten Ausstand als „unverhältnismäßig“, er schädige Kundinnen und Kunden sowie „unbeteiligte Dritte“. Knapp vier Stunden lang wurde am Samstag vor Gericht diskutiert, ehe beide Seiten dem Vergleich zustimmten.
„Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, „nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses“. Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen. Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch darüber gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen.
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