Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Fall ereignete sich in der Justizanstalt Stein.
einem Zellengenossen geboten haben, wenn dieser einen Insassen aus dem Verkehr ziehe. Für diesen mörderischen Tatplan ist ein Häftling am Donnerstag kurz vor Mitternacht am Landesgericht Krems zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.
Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes als Bestimmungstäter ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Das Geschworenenverfahren wurde am Donnerstag nach stundenlanger Beratung erst in den Nachtstunden beendet. Vorgeworfen wurde demZumindest zwei Mal soll er den auserkorenen Täter darüber hinaus eindringlich mit dem Umbringen bedroht haben - für den Fall, dass die Handlung unterbleiben sollte.
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