Staatsanwälte-Präsidentin Elena Haslinger erklärt anhand von Fallbeispielen, warum der zuletzt präsentierte Gesetzesentwurf unpraktikabel sei - und welche Nachbesserungen nötig seien.
Am Mittwoch endet die verlängerte Frist für die Begutachtung des Entwurfs zur Neuregelung der Handysicherstellung. Nach heftiger Kritik am Entwurf, der Mitte Juni vorgelegt worden war, hat Justizministerineinen bereits angesetzten Termin für den Beschluss im Nationalrat verstreichen lassen und zugesagt, nachzubessern.
In das Handy hineinschauen dürfte nur ein Datenforensiker, der nicht im Ermittlerteam ist. Dieser soll eine Kopie des gesamten Datenbestands erstellen und diesen auf jene Kriterien einschränken, die in der Anordnung angeführt sindDas kann – je nach Datenumfang – Stunden, Tage oder sogar Wochen dauern, sagt Haslinger: „Es besteht die Gefahr, dass wichtige Ermittlungsansätze zu spät bekannt werden und in der Zwischenzeit schon andere Beweismittel vernichtet wurden.
Gerade bei Delikten gegen Leib und Leben seien die ersten 24 Stunden entscheidend, sagt die Staatsanwältin: „Die Zeit ist unser Feind.“ Zwar gibt es im Sicherheitspolizeigesetz Regelungen zur akuten Gefahrenabwehr – Haslinger würde aber dafür plädieren, in der Strafprozessordnung eine möglichst klare, praktikable Regelung zu schaffen. Die vorliegende sei das jedenfalls nicht.
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