An Lauterbachs Transparenzgesetz scheiden sich die Geister. Der Medizinische Dienst will schwere Schadensereignisse veröffentlicht sehen. Der DKG-Chef warnt vor Missverständnissen.
am Donnerstag im Bundestag hat eine Reihe von Reaktionen ausgelöst. Mit dem Gesetz will Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine niedrigschwellige Informationsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten schaffen, sich zum Beispiel im Vorfeld einer Operation über die Qualität von Krankenhäusern zu informieren. Das Transparenzgesetz gilt als Einstieg in eine weiterreichende Krankenhausstrukturreform.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat das Krankenhaustransparenzgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach als „Mogelpackung“ abgetan. Der Medizinische Dienst Bund forderte, das Gesetz zu nutzen, um mehr Transparenz über Art und Umfang von Behandlungsfehlern zu gewinnen.
Erst im Februar hatte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung durch die Länder als wesentlichen Grund für den „kalten Strukturwandel“ genannt.Das Transparenzgesetz schaffe nicht wie versprochen Transparenz für die Patienten, sondern diene dazu, den Ländern die Planungshoheit zu entziehen, sagte Gaß weiter.
Das geplante Internetportal solle auch Informationen zur Anzahl besonders schwerwiegender vermeidbarer Schadensereignisse wie zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen beziehungsweise unabsichtlich zurückgelassenes OP-Material enthalten, forderte Gronemeyer. Dies leiste einen wertvollen Beitrag zur dringend notwendigen Verbesserung der Sicherheitskultur in Medizin und Pflege.