„Mit Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar“: Bayern hält Abschaffung von Paragraph 218 für verfassungswidrig
Paus dringt auf eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts. Es gehe dabei um fundamentale, um existenzielle Fragen, hatte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt., das zu regeln.“ Die Ampel wolle das in dieser Legislaturperiode prüfen.
Scharf sagte nun, dies wäre „mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig“. Sie fügte hinzu: „Wird der Paragraf 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft.“ Laut Gesetz steht eine Abtreibung grundsätzlich unter Strafe. Aber wenn die Schwangere sich vorher beraten lässt und der Fötus nicht älter als zwölf Wochen ist, bleibt sie straffrei.
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