Zwei Männer, die behaupten, als Kinder von Popstar Michael Jackson sexuell misshandelt worden zu sein, haben einen juristischen Sieg errungen: Ihre Schadensersatzforderungen dürfen nun vor Gericht verhandelt werden.
thematisiert, den Jacksons Familie damals als »öffentlichen Lynchmord« bezeichnete.
Robson und Safechuck hatten 2013 und 2014 Klagen gegen MJJ Productions und MJJ Ventures ein, Jacksons Produktionsfirmen, die zum Zeitpunkt seines Todes in seinem Besitz waren. Die Klagen wurden 2017 zunächst abgewiesen, weil die Fälle verjährt waren. Doch im Jahr 2020 verlängerte ein neues kalifornisches Gesetz die Verjährungsfrist für Überlebende, die zum Zeitpunkt des Missbrauchs noch Kinder waren, sodass beide Fälle wieder aufgenommen werden konnten.
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