Umfrage-Schock für die Ampel: Rückhalt bricht ein, 38 Prozent für Neuwahlen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das der Bundesregierung eine Umwidmung von Corona-Krediten untersagt, reißt ein Milliarden-Loch in den Haushalt. Juristen sind sich uneinig, wie schlimm die Folgen für 2024 sind und ob es 2023 einen Nachtragshaushalt braucht. Alle News im Ticker.. 38 Prozent der Befragten sprechen sich demnach für Neuwahlen aus. Nur noch jeder fünfte Deutsche ist für eine Fortsetzung der Ampel.
In der Anhörung sei die Frage aufgeworfen worden, ob man noch einmal die Notlagenregel der Schuldenbremse ziehen könne. Dann hätte man aber auch im Etat für 2023 entgegen der Versprechen von Finanzminister Christian Lindner die Schuldenregeln nicht regulär eingehalten. „Diese Geschichte entpuppt sich jetzt auch wirklich als Märchen“, sagte Middelberg.
„Die Unternehmen und ihre Beschäftigten brauchen jetzt klare Signale: für verlässlich wettbewerbsfähige Energiepreise, für finanzielle Unterstützung beim klimagerechten Umbau ihrer Standorte, für eine verlässliche Weiterentwicklung der Infrastruktur und des Angebotes an erneuerbaren Energien“, sagte der Gewerkschaftschef.
Der Wirtschafts- und Klimaschutzminister verteidigte die Entscheidung der Bundesregierung, für 2023 bei der Schuldenbremse keine „Notsituation“ geltend gemacht zu haben, die möglicherweise die Schuldenaufnahme sicherer gemacht hätte. Dieser Entschluss sei in der Ampel-Koalition „gemeinsam“ getroffen worden. Allerdings sei die Regierung seit ihrem Antritt 2021 mit Krisen - wie zum Beispiel demAngriff auf die Ukraine und seinen Folgen - konfrontiert.
Tappe widersprach damit dem von der Union bestellten Experten Hanno Kube von der Universität Heidelberg. Dieser hält den Etat für 2024 nicht für beschlussreif. Schon für das laufende Jahr müsse es voraussichtlich einen Nachtragshaushalt geben, weil das Urteil sich auch auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Abfederung hoher Strom-, Gas- und Fernwärmepreise auswirke, sagte er. „Insgesamt muss also noch mal ein Kassensturz vorgenommen werden.
Auch Steuerrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg rät in seiner Stellungnahme von einem Beschluss des Haushalt 2024 ab. „Der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein“, schreibt er. Offen sei, ob einzelne Posten aus dem Klima- und Transformationsfonds nun in den Kernhaushalt überführt werden müssten.
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