Vermieter k\u00f6nnen Ausgaben f\u00fcr Wohnungsmodernisierungen auf die Mieter umlegen. Die m\u00fcssen nicht nur die Bauma\u00dfnahmen dulden, sondern meistens auch die anschlie\u00dfende Mieterh\u00f6hung akzeptieren.
Vermieter können Ausgaben für Wohnungsmodernisierungen auf die Mieter umlegen. Die müssen nicht nur die Baumaßnahmen dulden, sondern meistens auch die anschließende Mieterhöhung akzeptieren.Modernisierung oder Instandhaltung? Gerade beim Fenstertausch verlaufen die Grenzen fließend .
Von solchen Maßnahmen sind Instandhaltungen und Instandsetzungen zu unterscheiden - wenn Vermieter also Schäden beseitigen, etwa eine kaputte Badewanne austauschen.Welche Rolle spielt der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandhaltung? Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München, erläutert das am Einbau von Fenstern. „Werden uralte Holzfenster durch Isolierfenster ersetzt, handelt es sich einerseits um eine Instandsetzung. Andererseits sparen die neuen Fenster Energie.“ So sei der Austausch eben Modernisierung.
Die Mietmehrkosten können Mieter zwar ebenfalls kaum verhindern, aber eventuell die Zahlung reduzieren. Das geht, wenn ein Mieter feststellt, dass er sich die teurere Miete nicht wird leisten können. Diese wirtschaftliche Härte sei dem Vermieter ebenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang der Modernisierungsankündigung mitzuteilen und nachzuweisen.
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