Ex-Kanzler Kurz und seinem einstigen Kabinettschef Bonelli wird falsche Beweisaussage vorgeworfen. Beide plädieren auf nicht schuldig. Am 17. November soll Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid vor den...
Ex-Kanzler Kurz und seinem einstigen Kabinettschef Bonelli wird falsche Beweisaussage vorgeworfen. Beide plädieren auf nicht schuldig. Am 17. November soll Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid vor den Richter treten. „Die Presse“ berichtete live aus dem Gericht. bei seiner Einvernahme durch Richter Michael Radasztics.
Nicht gut informiert sei er hingegen bei seiner Einvernahme vor den parlamentarischen Untersuchungsausschuss gewesen, räumte Bonelli ein. Denn damals, 2020 auf 2021, habe man alle Hände voll zu tun gehabt, dem Coronavirus Einhalt zu gebieten und Impfstoffe zu besorgen. „Ich war damals 24/7 mit der Pandemiebekämpfung beschäftigt“, daher habe er „keine Zeit gehabt“, sich auf die Befragung vorzubereiten.
Konkret nach seiner Rolle bei den Öbag-Bestellungen gefragt, antwortet Bonelli sodann, dass er sich am Brainstorming beteiligt habe. Man habe sich zusammengesetzt und überlegt – vor allem, welche Frauen zum Zug kommen könnten. Er, Bonelli, wollte dann auch, dass Kurz etwaige Kandidatinnen, die er noch nicht kannte, kurz kennenlernt, um informiert zu sein.
Zum Abschluss des dritten Verhandlungstages rief Richter Radasztics dann Ex-Kanzler Kurz auf, um ihm eine ergänzende Frage zu stellen. Sie lautete: Was es bedeute, wenn eine Person „hält“? Diese Formulierung hatte Kurz nämlich im August 2018 in einem Chat mit Schmid verwendet. Kurz erbat sich daraufhin „Recherchezeit“, da er sich „ehrlicherweise“ nicht mehr genau erinnern könne – nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung sagte er dann: Es sei damals u.a.
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