Mecklenburg-Vorpommern: Wirtschaftsministerium plant erweiterte Bäderregelung in MV

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Sonntagsöffnungen von Geschäften in Badeorten sind in Schleswig-Holstein großzügiger erlaubt als in Mecklenburg-Vorpommern. Mit einer neuen Bäderregelung will das Wirtschaftsministerium in MV auf Forderungen der Händler reagieren.

Schwerin - Die Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommerns Badeorten soll im kommenden Jahr vereinheitlicht und um einen Monat ausgeweitet werden. Das Ziel nach Auslaufen der aktuellen Bäderverkaufs-Verordnung im April 2024 sei eine Neuregelung, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Diese solle an die Rechtslage in Schleswig-Holstein angeglichen werden, wo die Bäderregelung ab dem 15. März gilt.

In Mecklenburg-Vorpommern greift die Regelung derzeit immer erst ab dem 15. April. Nur wenn Ostern in einem Jahr in den Monat März fällt, dürfen Geschäfte auch schon ab dem 15. März sonntags öffnen. In der Neuregelung soll dies nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nun vereinheitlicht werden. Handelsvertreter hatten für Mecklenburg-Vorpommern schon länger eine Ausweitung der Sonntagsöffnung in den Badeorten gefordert und das mit der Konkurrenz zum Nachbar-Bundesland begründet. Kirchen und Gewerkschaften beharren hingegen auf möglichst begrenzten Sonderöffnungszeiten.

Die Bäderregelung gilt in Mecklenburg-Vorpommern für 62 Orte, Ortsteile und herausragenden Freizeiteinrichtungen. Bis zum 30. Oktober dürfen Geschäfte in diesen touristisch geprägten Orten sonntags zwischen 12.00 und 18.00 öffnen. In den Welterbe-Städten Wismar und Stralsund darf an zwölf Sonntagen im Jahr geöffnet werden. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs.

Die aktuelle Verordnung läuft am 14. April aus. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung sollen gegebenenfalls Übergangszeiträume eingeräumt werden, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

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