Ein 42-Jähriger, der in Linz auf seine Frau eingestochen, auf der Flucht zwei Polizisten niedergefahren und mehrere Autos geraubt haben soll, ist für nicht zurechnungsfähig erklärt worden. Gutachterin Kastner kommt zu dem Schluss, dass weitere Taten bis hin zu Tötungsdelikten auch an Unbeteiligten möglich seien.
Laut Gutachten ist der Mann nicht zurechnungsfähig und gefährlich. Gutachterin Kastner kommt zu dem Schluss, dass weitere Taten bis hin zu Tötungsdelikte n auch an Unbeteiligten möglich seien. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein 42-Jähriger, der in Linz auf seine Frau eingestochen, auf der Flucht zwei Polizisten niedergefahren und mehrere Autos geraubt haben soll, ist am Donnerstag vom Landesgericht Linz in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.
Wäre er zurechnungsfähig gewesen, hätte er laut Ansicht der Geschworenen drei Mordversuche, fünf schwere Raube, mehrere gefährliche Drohungen und Verstöße gegen das Waffengesetz begangen. War er zum Tatzeitpunkt aber nicht zurechnungsfähig und sei weiterhin gefährlich, denn: „Niemand weiß, was in seinem Kopf vorgeht.“ Er höre Stimmen und habe keine Hemmungen zu tun, was diese ihm anschaffen. Es sei zu befürchten, dass er weitere Taten bis hin zu Tötungsdelikten auch an Unbeteiligten begehen werde
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