Harte Sanktionen für Verweigerer angekündigt: Lohnentzug und Kündigung als Strafe für 3G-Boykott
Lange schon war die Regelung angekündigt, nun ist der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz beschlossene Sache. Ab 1. November gilt auch im Job, sofern es dort physischen Kontakt mit anderen Personen gibt, geimpft, genesen oder getestet. Verweigerern drohen hohe Strafen - vom Bußgeld über Lohnentzug bis zur Kündigung.
auch am Arbeitsplatz. Ausnahmen gibt es für Berufsgruppen, die keinerlei Kontakt mit anderen Menschen haben, etwa Lkw-Fahrerinnen und -fahrer. Alle anderen benötigen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis.Jeder einzelne Geimpfte im Land sei wichtig, begründete Mückstein zudem die Verschärfung der Corona-Regeln in der ORF-„ZiB2“. In anderen Ländern habe man gesehen, dass eine solche Maßnahme zu einem positiven Effekt bei der Impfquote führen könne.
Würde ein Mitarbeiter das Virus mit zur Arbeit bringen, wären die Folgen schließlich weitreichend, argumentiert der Minister.Arbeitsminister Martin Kocher betonte, dass es keine flächendeckenden Zutrittskontrollen bei Unternehmen geben werde, sondern nur stichprobenartige Inspektionen.
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