Früherer Geschäftsführer der Käserei Gloggnitz muss sich etwa wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Prozess findet morgen, Mittwoch, statt.
rüherer Geschäftsführer der Käserei Gloggnitz muss sich etwa wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Prozess findet morgen, Mittwoch, statt.
Im Fall um mutmaßlich mit der Käserei Gloggnitz in Verbindung stehende Listerienfälle muss sich der frühere Geschäftsführer morgen, Mittwoch, 23. August in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Dem Mann werden grob fahrlässige Tötung in fünf Fällen sowie grob fahrlässige schwere Körperverletzung bzw. grob fahrlässige Körperverletzung in je drei Fällen zur Last gelegt.
Der ehemalige Chef der inzwischen geschlossenen Käserei soll erforderliche Hygienebestimmungen nicht eingehalten und sich auch nicht ausreichend damit auseinandergesetzt haben. Außerdem soll der Beschuldigte laut Strafantrag vom Lebensmittelinspektor aufgetragene Mängelbehebungen u. a. aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt und Gerätschaften nicht instand gehalten haben, sagte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts.
Die Käserei hatte im September 2022 Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse zurückgerufen. Zuvor hatten routinemäßig durchgeführte Clusteranalysen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit ergeben, dass acht seit 2020 aufgetretene Erkrankungen in Wien auf einen identen Listerienstamm zurückzuführen sind. Der Betrieb galt als mögliche Quelle. Die Staatsanwaltschaft hat auch ein Gutachten beauftragt.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft. Das Unternehmen meldete Ende 2022 zum zweiten Mal Insolvenz an, ein Konkursverfahren war die Folge. Mit Beschluss vom 12. April wurde die Schließung des Betriebs angeordnet.
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