Am St. Pöltner Landesgericht musste sich kürzlich eine 56-jährige Frau wegen angeblich schweren Betruges verantworten. Die Frau soll im Zuge ihres Vermögensbekenntnisses falsche Tatsachen bekanntgegeben haben. Die Angeklagte wurde freigesprochen.
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Vor Kurzem musste sich eine 56-Jährige aus dem Bezirk Lilienfeld am St. Pöltner Landesgericht wegen angeblich schweren Betruges verantworten. „Aufgrund der Scheidung wurde meine Mandantin in viele Verfahren gedrängt“, so der Anwalt. Darunter etwa Aufenthalts- und Unterhaltsverfahren. Die Lilienfelderin beantragte daher Verfahrenshilfe. Dabei gab sie jedoch ihr Girokontoguthaben falsch an.
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